Eine der beiden Personen, die sie bei der Bundesanwaltschaft angezeigt haben, habe versucht, sie zu erpressen, sagte Markwalder im Interview mit der «Schweiz am Sonntag». «Mit einer E-Mail, in dem er verklausuliert Geld forderte.» Konsequenterweise habe sie ihn angezeigt. «Das ist intolerabel».
Zur Identität des Mannes äusserte sie sich nicht. Da die zweite Anzeige zurückgezogen wurde, war jene des angeblichen Erpressers die einzige. Markwalder kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft trotz dem Erpressungsversuch an ihrem Gesuch festhielt, ihre parlamentarische Immunität aufheben zu lassen.
Christa Markwalder war im Sommer unter Druck geraten wegen einer Interpellation, die sie zu Kasachstan eingereicht hatte. /

Verärgert über Bundesanwaltschaft
Nach der Begründung der Bundesanwaltschaft gefragt, sagte Markwalder: «Meinem Anwalt gegenüber wurde vom zuständigen Staatsanwalt signalisiert, dass, weil der Fall medial derart prominent thematisiert wurde, das Gesuch um Immunitätsaufhebung nicht zurückgezogen werden könne». Das Parlament lehnte es später ab, Markwalders Immunität aufzuheben.
Die Bundesanwaltschaft äusserte sich gegenüber der Zeitung nicht zu Markwalders Anzeige wegen versuchter Erpressung. Die Ermittlungen gegen sie wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung und politischen Nachrichtendienst dürften indes bald eingestellt werden, hiess es.
Die designierte nächste Nationalratspräsidentin Markwalder war im Sommer unter Druck geraten wegen einer Interpellation, die sie zu Kasachstan eingereicht hatte. Kasachische Politiker hatten über eine Lobbyistin Einfluss auf den Text des Vorstosses genommen. Zudem sind Dokumente aus einer Kommissionssitzung nach Kasachstan gelangt.