Dies gelte für Asylsuchende, die zu Freiheitsstrafen von einem Jahr oder mehr verurteilt worden seien, sagte Maas Zeitungen der «Funke Mediengruppe» laut Vorab-Bericht vom Donnerstag. Über die Höhe von Strafen hätten zwar die Gerichte zu entscheiden. Ein solches Strafmass sei aber bei Sexualdelikten absolut möglich. «Ausweisungen wären insofern durchaus denkbar.» Noch stellt sich aber die Frage, ob diese Übergriffe überhaupt durch Asylbewerbern stattfanden.
Der Justizminister rief dazu auf, «mit aller Entschlossenheit, aber auch besonnen» auf die Gewaltexzesse zu reagieren. «Dazu gehört auch, zunächst den Sachverhalt und die Täter genauestens zu ermitteln.» Die Täter müssten für ihre «widerwärtigen Taten» bestraft werden, forderte Maas.
Heiko Maas hält es für möglich, dass einige Täter der Silvesternacht aus Deutschland ausgewiesen werden können. /


«Das ist es, was wir vor allem den Opfern jetzt schuldig sind.»
Zeitweiliger Zivilisationsbruch
Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere hatte zuvor erklärt, die Genfer Flüchtlingskonvention mache bei Abschiebungen strenge Vorgaben. In Deutschland gelte bisher die Regel, dass sich erst eine Haftstrafe von drei Jahren auf ein Asylverfahren auswirke. Deshalb müsse darüber geredet werden, «ob das nicht geändert werden muss».
Justizminister Maas sagte zudem, wenn sich eintausend Menschen zu einer enthemmten Horde zusammenfänden und das offenbar auch so geplant gewesen sei, «dann ist das nicht weniger als ein zeitweiliger Zivilisationsbruch». Nie wieder dürften Menschen solchen zügellosen Massen schutzlos ausgeliefert sein.
In der Silvesternacht hatten sich der Polizei zufolge in Köln rund 1000 Männern auf dem Bahnhofsvorplatz versammelt, viele davon aggressiv und betrunken. Aus kleineren Gruppen heraus sollen dann Frauen bedroht und bestohlen sowie sexuell angegriffen worden sein.
Am Mittwoch hatte die Polizei erklärt, die ersten drei Tatverdächtigen seien ermittelt. Auch aus Hamburg wurden zahlreiche Übergriffe gemeldet.