Über den Inhalt der Befragung dürfe er keine Angaben machen, sagte Valentin Landmann, der Anwalt der Zeugin auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Es sei am Landgericht Mannheim zu entscheiden, ob sich die Aussagen für Kachelmann belastend oder entlastend auswirkten.
Staatsanwalt verhört
Die Befragung führte der Zürcher Staatsanwalt Marcel Strassburger durch. Die deutschen Juristen durften die Frau nicht direkt befragen, sondern mussten ihre Fragen zuvor schriftlich einreichen. Der Zürcher Staatsanwalt entschied auch darüber, ob eine Frage zulässig war oder nicht.
Die ehemalige Freundin von Kachelmann hatte sich geweigert, vor einem deutschen Gericht auszusagen. Das Mannheimer Landgericht stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen, damit die Frau in der Schweiz ihre Aussagen machen konnte.
Aufgabe souverän erfüllt
Staatsanwalt Strassburger habe seine Aufgabe souverän und sachgerecht erfüllt, sagte Landmann.
Jörg Kachelmann verlässt die Zürcher Staatsanwaltschaft. /


Die Befragung sei in einer «ruhigen Atmosphäre» geführt worden. Diskussionen habe es wegen einiger formeller Punkte gegeben. Gerügt worden sei unter anderem, dass einige Medien Details zur Schweizer Zeugin publik gemacht hätten.
Die Befragung begann bereits am Vormittag und zogen sich bis in den späten Nachmittag hinein. Anwesend war laut Landmann auch der angeklagte Jörg Kachelmann. Das Landgericht Mannheim war mit einer Viererdelegation, die deutsche Staatsanwaltschaft mit einer Zweierdelegation vertreten.
Kachelmann steht seit dem vergangenen September wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Seine Ex-Geliebte hatte ihn angezeigt. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe.