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Minderjährige können weiterhin vielerorts Alkohol kaufenBern - Noch immer gibt es zahlreiche Verkaufsstellen, die Minderjährigen trotz Verbots Alkohol verkaufen - vor allem abends. Dies war in rund 30 Prozent der 5518 Alkoholkauftests der Fall, die letztes Jahr schweizweit und trotz umstrittener Rechtslage durchgeführt wurden.knob / Quelle: sda / Donnerstag, 21. Juni 2012 / 09:59 h
Gegenüber dem Vorjahr hat die Zahl der Testkäufe um 12 Prozent zugenommen, wie die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) am Donnerstag mitteilte. Praktisch alle Kantone setzten mittlerweile auf dieses Instrument, um die Einhaltung des Verbots zu verbessern. Das gesetzliche Mindestalter für die Abgabe von Spirituosen liegt bei 18, für Bier und Wein bei 16 Jahren.
Im gesamtschweizerischen Durchschnitt ist die Verkaufsrate an Minderjährige letztes Jahr auf 30,4 Prozent gestiegen. 2010 hatte sie mit 26,8 Prozent den tiefsten Wert seit Beginn der Erfassung in der Schweiz erreicht, wie die EAV schreibt. Insgesamt hat sich die Situation aber insofern verbessert, als Anfang 2000 noch eine Verkaufsrate von 83 Prozent registriert wurde.
Probleme im Eventbereich Erstmals lassen sich die Resultate nach Tageszeit der Testkäufe aufschlüsseln. Das gesetzliche Mindestalter für die Abgabe von Spirituosen liegt bei 18, für Bier und Wein bei 16 Jahren. /
Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verkaufsrate an Minderjährige liegt tagsüber bei 28 Prozent und nach 19 Uhr bei 50,5 Prozent. Am ehesten wird Jugendlichen im Eventbereich Alkohol verkauft. Darüber hinaus zeichnet sich ein erheblicher Unterschied zwischen Detailhandel (Take away), wo eher ein Ausweis verlangt wird, und der Gastronomie (Konsum vor Ort) ab. Dieser Aspekt muss nach Ansicht der EAV genauer untersucht und bei der Schulung des Verkaufs- und Servicepersonals berücksichtigt werden. Anhaltende Rechtsunsicherheit Die Wirksamkeit der Alkoholtestkäufe wird indes durch die Rechtsunsicherheit bei der Verwendung der Testergebnisse in einem Strafverfahren eingeschränkt. Ein Bundesgerichtsentscheid vom 25. Januar 2012 hat die Rechtsunsicherheit nur zum Teil beseitigt und auf die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage auf Bundesebene hingewiesen. Diese Rechtsgrundlage steht in den eidgenössischen Räten derzeit im Rahmen des neuen Alkoholhandelsgesetzes zur Debatte.
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