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Sarkozy muss zu Parteifinanzen aussagenBordeaux - Erstmals seit seiner Abwahl im Mai muss Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy der Justiz im Zusammenhang mit dem Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung Rede und Antwort stehen. Der 57-Jährige traf am Donnerstagmorgen im Justizpalast der südwestfranzösischen Stadt Bordeaux ein.alb / Quelle: sda / Donnerstag, 22. November 2012 / 10:12 h
Die Befragung durch Untersuchungsrichter Jean-Michel Gentil, der für die Ermittlungen in der weitverzweigten Finanzaffäre um L'Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt zuständig ist, könnte womöglich bis zum späten Abend dauern.
Unklar war zunächst, ob Sarkozy als Zeuge mit Rechtsbeistand oder als Beschuldigter vernommen wird. Gegen den Ex-Präsidenten könnte wegen der Finanzaffäre auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sarkozy wies bereits mehrfach alle Vorwürfe zurück.
Im Zuge der Affäre waren im Juli die Wohnung sowie Büros des Ex-Staatschefs durchsucht worden.
Sarkozy wird in Bordeaux vor den Untersuchungsrichter zitiert /
Er ist nach Jacques Chirac erst der zweite Präsident Frankreichs, der seit 1958 von einem Untersuchungsrichter vorgeladen wurde. Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung Bei der sogenannten Bettencourt-Affäre geht es um den Vorwurf, dass die heute 90-Jährige, die laut ärztlichen Gutachten bereits seit 2006 an fortschreitender Demenz leidet, den Präsidentschaftswahlkampf Sarkozys im Jahr 2007 mit illegalen Spenden unterstützt haben könnte. Es besteht zudem der Verdacht, dass auch nach der Wahl weiteres Geld an die französischen Konservativen floss. Insgesamt soll der einstige Vermögensverwalter der reichsten Frau Frankreichs, die im Oktober vergangenen Jahres entmündigt wurde, bei sieben Abhebungen vier Millionen Euro in bar von Schweizer Konten Bettencourts nach Frankreich gebracht haben. Der Untersuchungsrichter prüft nun unter anderem auffällige zeitliche Übereinstimmungen zwischen den Bar-Abhebungen in der Schweiz und Treffen Sarkozys oder seiner Vertrauten mit den Bettencourts. In Frankreich sind Parteispenden von Privatpersonen nur bis zu einer Höhe von 7500 Euro im Jahr erlaubt.
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