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Schatzmeister Sarkozys soll Prozess gemacht werdenBordeaux - In einem Zweig der Bettencourt-Affäre soll Frankreichs früherem Arbeitsminister Eric Woerth der Prozess gemacht werden. Die zuständigen Untersuchungsrichter in Bordeaux erhoben Anklage wegen Vorteilsnahme und überstellten den Fall an ein Strafgericht, wie am Donnerstag aus Justizkreisen verlautete.dap / Quelle: sda / Donnerstag, 4. Juli 2013 / 16:30 h
Auch gegen den früheren Vermögensverwalter und Vertrauten der L'Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt, Patrice de Maistre, wurde Anklage erhoben. In einem anderen Zweig der Bettencourt-Affäre droht Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy ein Prozess.
Woerth, der lange Jahre auch Schatzmeister von Sarkozys Partei UMP war, soll dafür gesorgt haben, dass de Maistre in die französische Ehrenlegion aufgenommen wird. Im Gegenzug soll de Maistre Woerths Ehefrau Florence eine Anstellung bei Bettencourts Vermögensverwaltung beschafft haben.
Die Staatsanwaltschaft von Bordeaux hatte am 10.
Frankreichs früherem Arbeitsminister Eric Woerth soll der Prozess gemacht werden. (Archivbild) /
Mai eine Einstellung des Verfahrens gegen Woerth und de Maistre gefordert. Sie begründete dies damit, dass ein Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen habe nicht bewiesen werden können. Die Untersuchungsrichter setzten sich aber über die Einschätzung der Staatsanwaltschaft hinweg, die nun dagegen Einspruch erheben könnte. Dann müsste ein Berufungsgericht über einen möglichen Prozess entscheiden. Bettencourts Schwäche ausgenutzt? In der Bettencourt-Affäre laufen zudem gegen zwölf Beschuldigte - unter ihnen Sarkozy, Woerth und de Maistre - formelle Ermittlungsverfahren wegen «Ausnutzung der Schwäche» der heute 90-Jährigen. Diese leidet laut ärztlichem Gutachten schon seit 2006 an Demenz. Sarkozy wird verdächtigt, Bettencourt für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegale Spenden aus der Tasche gezogen zu haben. In dem Fall müssen die Untersuchungsrichter noch entscheiden, wem der Prozess gemacht werden soll, derzeit werden aber noch mögliche Verfahrensfehler gerichtlich geprüft.
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