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Bedingte Geldstrafe gegen Dominique GiroudLausanne - Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud ist wegen Steuervergehen zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 300 Franken verurteilt worden. Giroud kündigte an, das Urteil nicht anfechten zu wollen. Hingegen will er Schadenersatz von den Medien verlangen.ww / Quelle: sda / Mittwoch, 16. Juli 2014 / 17:16 h
Die Strafe stütze sich auf die Zusendung von täuschenden Rechnungsabschlüssen an die Steuerbehörden durch die Giroud Vins SA, teilte die Waadtländer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Dies gelte für die Steuerperioden 2005 bis 2009.
Die auferlegte Strafe berücksichtige die Taten und ihre Schwere sowie die Tatsache, dass Dominque Giroud auch bereits von den Steuerbehörden bestraft worden sei, gegenüber derer er die hinterzogenen Steuern begleiche. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft macht jedoch keinerlei Angaben über die Höhe der berücksichtigten Strafe der Steuerbehörden. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung nahm auf Anfrage der sda nicht Stellung zu einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung. Probezeit von zwei Jahren Der Strafbefehl wurde am Mittwoch ausgesprochen, die bedingte Geldstrafe gilt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Verurteilte kann innert zehn Tagen Rekurs einreichen. Damit ist im Steuerverfahren, einer von mehreren Untersuchungen, die gegen den Weinhändler laufen, ein Urteil gefallen. Dominique Giroud kündigte an, das Urteil zu akzeptieren und nicht anzufechten. In der von seinem Mediensprecher Marc Comina verschickten Medienmitteilung verwies er auf ein früheres Interview mit der Zeitung "L'Agefi". Dort hatte Giroud eingeräumt, nicht seine gesamten Einkünfte versteuert zu haben. Es gehe um ungefähr zwei Prozent des Umsatzes der Giroud-Gruppe in den Jahren 2005 bis 2009. Schadenersatzforderung angekündigt In Anbetracht der Fakten habe die mediale Berichterstattung zu diesem Steuerverfahren jegliche Verhältnismässigkeit überschritten. Nichts rechtfertige das Kreuzfeuer in den Medien gegen Dominique Giroud seit Oktober 2013, heisst es weiter. Dominique Giroud und seine Firma hätten unwiederbringlichen Schaden hinnehmen müssen. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft verurteilte Dominique Giroud zu 180 Tagessätzen zu 300 Franken. (Symbolbild) /
Sie werden deshalb Schadenersatz von den Medien, einschliesslich jenen des Service Public, fordern. Wallis übergab Steuerverfahren an Waadt Gegen Dominique Giroud hatte auf Antrag der Walliser Steuerverwaltung die Eidgenössische Steuerverwaltung ermittelt. Deren Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen ist für die Verfahren bei grossen Steuerbeträgen zuständig. Das Urteil sprach nun die Waadtländer Staatsanwaltschaft aus, weil gegen Giroud im Kanton Waadt weitere Verfahren laufen. Ihm wird vorgeworfen, Walliser Fendant unter dem Namen St. Saphorin verkauft zu haben, was Giroud bestreitet. Wegen dieser Vorwürfe läuft im Kanton Waadt eine Strafuntersuchung wegen Betruges, Warenfälschung und Urkundenfälschung, über das die Waadtländer Staatsanwaltschaft am Mittwoch keine Angaben machte. Weil in der Schweiz nicht in mehreren Kantonen Strafverfolgungsbehörden gegen eine Person ermitteln können, wurde das Walliser Verfahren wegen Steuervergehen der Waadtländer Staatsanwaltschaft übergeben. Hacker-Angriffe Auch im Kanton Genf geriet Giroud ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Die Genfer Staatsanwaltschaft liess ihn und drei weitere Personen am 11. Juni wegen des Verdachts auf Hacker-Angriffe auf Computer von zwei Journalisten verhaften. Neben Giroud handelt es sich um einen Privatdetektiv, einen professionellen Hacker und einen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Sie wurden in zwei Einvernahmen einander gegenübergestellt. Ihre Versionen zu den Vorwürfen gehen jedoch weit auseinander. Die vier Personen wurden am 25. Juni wieder auf freien Fuss gesetzt. Die Strafuntersuchung der Genfer Staatsanwaltschaft ist noch nicht abgeschlossen.
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