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Nestle-Chef Bulcke muss vor Gericht aussagen

Bern - Nestlé-Chef Paul Bulcke wird in einem Mobbing-Fall von der Waadtländer Justiz angehört. Bulcke und drei weitere Manager des Nahrungsmittelriesen stehen Mitte Dezember einer ehemaligen Mitarbeiterin gegenüber, die den Konzern verklagt.

fest / Quelle: sda / Dienstag, 7. Juli 2015 / 21:42 h

Befragen wird das Bezirksgericht von Lausanne neben Bulcke den Nestlé-Betriebschef José Lopez, den ehemaligen Personalchef und aktuellen Nespresso-Direktor Jean-Marc Duvoisin sowie Francisco Castañer, der bis 2010 mit administrativen Aufgaben innerhalb der Nahrungsmittelmultis betraut war. «Sie werden als Prozesspartei am 16. Dezember anwesend sein», sagte Nestlé-Sprecherin Lydia Meziani am Dienstag der Nachrichtenagentur sda. Sie bestätigte damit entsprechende Berichte der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund».

Die Anhörung findet in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten zwischen einer ehemaligen Mitarbeiterin von Nestlé und Nestec SA (Nestlé Forschungszentrum in Lausanne) statt, sagte Katia Elkaim, Präsident des Bezirksgerichts in Lausanne.

Der Fall ist seit dem Jahr 2011 bekannt, als die Frau Beschwerde wegen moralischer und psychischer Belästigung einreichte. Nestlé hatte die Mitarbeiterin 2000 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeworben, um weltweit die Lebensmittelsicherheit von Nestlé-Produkten zu überwachen. 2010 wurde sie von Nestlé entlassen, nachdem sich die Arbeitsbeziehung zu ihrem direkten Vorgesetzten verschlechtert hatte.

Mehr als 2 Millionen als Entschädigung

Seitdem hat die ehemalige WHO-Expertin keine neue Stelle gefunden. Sie wirft ihrem Vorgesetzten vor, in ihrer Arbeit herabgesetzt worden zu sein.



Paul Bulcke. (Archivbild) /

Nach und nach sei ihr Verantwortung entzogen worden, weil sie wiederholt intern auf heikle Angelegenheiten wie Qualitätsmängel bei Produkten hingewiesen hatte.

Der Führungsspitze von Nestlé wirft die ehemalige Mitarbeiterin vor, auf ihre Beschwerden nicht reagiert zu haben, insbesondere auf die Forderung einer Administrativuntersuchung.

Als Entschädigung verlangt die Frau eine Genugtuung für das Unrecht von einem symbolischen Franken und eine Entschädigung für Lohnausfälle in Höhe von 2 Millionen Franken. Diese Summe schliesst Gehälter bis zur ordentlichen Pensionierung im Jahr 2019 ein.

Nestlé streitet Vorwürfe ab

Nestlé weist die Vorwürfe der Klägerin zurück. «Die Anschuldigungen entsprechen nicht den Fakten», sagte Sprecherin Meziani. Mobbing innerhalb der Gruppe werde nachdrücklich verurteilt. Auch die Hinweise der Ex-Angestellten auf Produktemängel seien unbegründet.

Nestlé toleriere keine Mängel in der Nahrungsmittelsicherheit. Das sei auch der Grund, weshalb sich der Konzern 2010 von der Angestellten getrennt habe.

Nun liegt es an der Justiz, zu beurteilen, wer im Recht ist. Nach den Prozessparteien hört sich das Bezirksgericht im Rahmen der Beweisaufnahme Zeugen an, um schliesslich eine Entscheidung in dem Fall treffen zu können.

 


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