Die Debatte ausgelöst hatte ein Bahnpassagier, der im Januar in einem Regionalzug mit Selbstkontrolle mit einem 2.-Klasse-Billett in der 1. Klasse erwischt worden war. Er weigerte sich, den Zuschlag von 80 Franken zu bezahlen, die die SBB auch von Schwarzfahrern ohne Billett einfordert.
Das Bundesamt für Verkehr gab ihm Recht und verlangte von der SBB, den Zuschlag in einem solchen Fall individuell festzulegen. Das wollte nun aber das Bahnunternehmen nicht akzeptieren und zog den Fall vergangene Woche ans Bundesverwaltungsgericht weiter.
Der Bahnfahrer weigerte sich, den Zuschlag von 80 Franken zu bezahlen. /


Hinter den Kulissen machen sich die Transportunternehmen jedoch sehr wohl Gedanken über ein abgestuftes Tarifsystem. Es handle sich aber erst um eine Idee, die Diskussion sei noch in einem sehr frühen Stadium, sagte SBB-Sprecher Danni Härry zu einem Bericht der Zeitung «Sonntag». «Vorläufig beträgt der Zuschlag 80 Franken.»
Über die Zuschläge entscheidet die Tarif-Kommission des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV). Mit einer Änderung müssten aber alle Mitglieder einverstanden sein. Ein nach Fall abgestuftes Zuschlags-System würden dann aber auch für alle VöV-Mitglieder gelten. Das sind neben SBB und BLS fast alle Privatbahnen, Postauto-, Schiffs-, Tram- und Busbetriebe.