Mit seinem Urteil hat das Gericht der SBB in ihrem Streit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) teilweise Recht gegeben. Die SBB hatte von einem Reisenden, der Anfang 2009 in einer S-Bahn mit Selbstkontrolle mit seinem 2.-Klass-Billet in der ersten Klasse unterwegs war, den Schwarzfahrerzuschlag von 80 Franken verlangt.
Das BAV gab dem Mann auf seine Beschwerde hin Recht. Es kam zum Schluss, dass die SBB von solchen Graufahrern nicht den gleichen Zuschlag verlangen dürfe wie von Reisenden ganz ohne Ticket.
Das Bundesverwaltungsgericht segnet den pauschalen Bussentarif der SBB ab. /


In solchen Fällen sei der Zuschlag deshalb individuell nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall zu erheben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die SBB von Graufahrern den vollen 80-Franken-Zuschlag verlangen darf. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
BAV zufrieden
Laut dem Entscheid ist das pauschalisierte Zuschlagssystem der SBB mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbar. Das Gericht schliesst sich der Ansicht der SBB an, dass eine individuelle Festlegung des Einnahmenausfalls nicht praktikabel wäre.
Das BAV hat sich in einer ersten Reaktion zufrieden gezeigt mit dem Urteil. Dieses habe das Bundesamt in seiner Haltung bestätigt, dass zwischen Grau- und Schwarzfahrern unterschieden werden müsse, teilte es in einem Communiqué mit.
Sobald das Urteil rechtskräftig sei, also nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist, müsse die SBB eine überarbeitete, rechtskonforme sowie kundenfreundliche Regelung für Reisende ohne gültigen Fahrausweis einführen, forderte das BAV in der Mitteilung.