Dieses hatte im September entschieden, dass Reisende mit einem ungenügenden Fahrausweis - beispielsweise mit einem Ticket für die 2. in der 1. Klasse - nicht gleich hart bestraft werden dürfen wie Schwarzfahrer.
Die Graufahrer kämen sonst schlechter weg als Schwarzfahrer, da sie ja schon für ein Ticket bezahlt hätten, befand das Gericht. Als Übergangslösung hatte der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) darauf den Graufahrer-Zuschlag von 80 auf 60 Franken gesenkt.
Eintritt bitte nur mit gültigem Fahrausweis. /


Ab Juni 2011 gilt ein neues definitives Regime: Schwarzfahrer bezahlen künftig 90 Franken Zuschlag plus eine Fahrkostenpauschale von 10 Franken, also insgesamt 100 Franken. Graufahrer werden mit 75 Franken zur Kasse gebeten, 5 davon als Fahrkostenpauschale.
Keine Erhöhung
Damit sei dem Urteil des Bundesgerichts Genüge getan, sagte VöV-Sprecher Roger Baumann am Mittwoch zu einer vorab veröffentlichten Meldung des «Beobachters».
Es handle sich aber nicht um eine Erhöhung, da die Zuschläge für Schwarzfahrer zwar um 10 Franken erhöht, jene für Graufahrer aber um 10 Franken gesenkt würden. Der VöV führt laut Baumann aber keine Statistik darüber, ob es gleich viele Schwarz- wie Graufahrer gibt.