Die so genannte Billettpflicht gilt ab Fahrplanwechsel im Fernverkehr, in Zügen mit den Bezeichnungen IC, IR und ICN. Wer einsteigt, muss vorher ein Billett kaufen. Laut dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) lösen derzeit nur zwei von 1000 SBB-Reisenden ihr Billett im Zug.
Höhe des Zuschlages noch offen
Beim Zuschlag sei eine Angleichung an die Zuschläge von 90 respektive 70 Franken angedacht, die Schwarz- respektive Graufahrer in Regionalzügen bezahlen müssen, sagte VöV-Sprecher Roger Baumann, auf Anfrage. Die Einzelheiten würden nun ausgearbeitet.
Festgelegt wird weiter, wann Zugbegleiter gegenüber Säumigen wie kulant sein dürfen. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) pocht auf diese Kulanz: Zahlungswillige Touristen und Touristinnen sollten nicht wegen «Unkenntnis der hiesigen Verhältnisse» einen unverhältnismässig hohen Zuschlag bezahlen müssen.
Billett-Verkauf im Reisezug. /


Laut SEV beabsichtigen auch die Rhätische Bahn und die Matterhorn Gotthard Bahn (MGB), die generelle Billettpflicht einzuführen. Nach Angaben von SBB und VöV haben touristische Transportunternehmen die Möglichkeit, ihr gesamtes Fahrschein-Sortiment weiterhin an Bord zu verkaufen.
Klassenwechsel im Zug möglich
Klassenwechsel im Zug bleiben laut Baumann möglich. Allerdings wird ab Fahrplanwechsel neu immer ein Zuschlag von 10 Franken erhoben. Und wer ohne sein persönliches Abonnement wie GA oder «Halbtax» in den Zug steigt, muss weiterhin 5 Franken bezahlen und das Abonnement später am Schalter vorweisen.
Ausgenommen von dieser bereits heute geltenden Regelung sind übertragbare Abonnemente, Junior-Karten, Enkel-Karten sowie das Abonnement «Gleis 7».
Zu einem Abbau beim Zugpersonal soll die Billettpflicht laut der Mitteilung nicht führen: Die SBB will in ihren Fernzügen auch künftig je zwei Zugbegleiter einsetzen, wie es in der Mitteilung hiess. Die 125 neuen Zugbegleiter, die bis 2013 ausgebildet werden, würden gebraucht.