Das neue Konkordat gilt für berufliche und schulische Erstausbildungen (Sekundarstufe II), Hochschulstudien sowie die Höhere Berufsbildung (Tertiärstufe). Zurzeit haben alle 26 Kantone eine eigene Gesetzgebung über die Vergabe von Stipendien.
Die Maximalansätze für Vollstipendien sollen künftig mindestens 12'000 Franken für Ausbildungen auf Sekundarstufe II betragen und 16'000 Franken für Ausbildungen auf Tertiärstufe. Diese Ansätze sind höher als die bisher vom Bund empfohlenen: 10'000 Franken für die Sekundarstufe II, 13'000 Franken für die Tertiärstufe.
Die fünf Kantone BE, ZH, GR, SO und VD erfüllen bereits heute die geplanten neuen Vorgaben oder gehen darüber hinaus. OW und AG erfüllen die neue Vorgabe bei der Tertiärstufe. Alle anderen Kantone richten heute weniger Stipendien aus als im Konkordat vorgesehen.
Gleiche Chancen für alle Lernenden, das ist Ziel der Schweizer Erziehungsdirektoren. /

Zehn Kantone müssen zustimmen
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) bezeichnet die Einigung an der Plenarversammlung als Erfolg. Über eine Vereinheitlichung des Stipendienwesens sei jahrelang debattiert worden. 1994 scheiterte ein früherer Anlauf der Kantone für ein Stipendien-Konkordat.
«Die Kantone machen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen», sagte die EDK-Präsidentin und Freiburger Staatsrätin Isabelle Chassot an einer Medienkonferenz in Bern.
Das Konkordat geht nun in die kantonalen Beitrittsverfahren. Jeder Kanton legt den Fahrplan für sein Beitrittsverfahren fest und entscheidet über seinen Beitritt zum Konkordat. Dieses kann in Kraft treten, wenn ihm zehn Kantone zugestimmt haben.