Müller als Untersuchungsrichter im Atomschmuggelverfahren gegen die Familie Tinner hatte den Bundesrat am 2. Juli aufgefordert, ihm Einsicht in die geheim erklärten Atomwaffen-Baupläne und weitere Tinner-Akten zu geben. Der Bundesrat beschied ihm vor drei Tagen, dass der Beschluss über die Geheimhaltung endgültig sei.
Die Beschlagnahmeanordnung des Untersuchungsrichters stosse damit ins Leere. Müller leitete dieses Schreiben ans Bundesstrafgericht weiter, damit es die bundesrätliche Antwort als Beschwerde behandle. Die Richter in Bellinzona haben dies nun verweigert, gleichzeitig aber den Weg für das weitere Vorgehen aufgezeigt.
Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme
Laut dem veröffentlichten Entscheid kann die Aufforderung zur Herausgabe selber nicht mit Beschwerde angefochten werden. Der Untersuchungsrichter habe die Weigerung des Bundesrats zunächst mit Zwangsmitteln zu versehen, also etwa eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahme anzuordnen.
Ende Juni hatte der Bundesrat beschlossen, die heikelsten 100 Seiten dieser Unterlagen ebenfalls zu vernichten. (Symbolbild) /


Gegen ein solches Zwangsmittel könne der Bundesrat dann Einsprache erheben, worauf die Akten versiegelt an die Untersuchungsbehörden gehen würden. Strafprozessual sei der Bundesrat jedoch nicht befugt, die Herausgabe der Akten unter Verweis auf die von ihm beschlossene Geheimhaltung einfach zu verweigern.
Rückendeckung für Müller
Der Entscheid aus Bellinzona ist endgültig. Die höchst umstrittene Schredder-Aktion hatte der Bundesrat im November 2007 angeordnet. Die Aktenkopien, um die es nun geht, blieben durch Nachlässigkeit von der Vernichtung verschont und tauchten Anfang April per Zufall wieder auf.
Ende Juni hatte der Bundesrat beschlossen, die heikelsten 100 Seiten dieser Unterlagen ebenfalls zu vernichten - gegen den Widerstand der Strafverfolgungsbehörden und der parlamentarischen Aufsichtsorgane. Müller hatte bereits durchblicken lassen, dass er die Akten polizeilich beschlagnahmen lassen könnte.
Rückendeckung dafür hatte er von der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlamentes erhalten.