Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verweigerte dazu jede Auskunft. Für Zinglé ist mit der Siegelung des Schlüssel-Tresors das Ziel jedoch vorerst erreicht, wie er auf Anfrage sagte.
Er gehe davon aus, dass die Akten physisch erhalten bleiben. Weder von Seiten der Untersuchungsbehörden noch des Bundesrates sei damit gegenwärtig ein Zugriff auf die Akten selber möglich.
Der Bundesrat sieht dies allerdings anders: In einer Stellungnahme vom Donnerstagabend hatte er die Beschlagnahmung als ungültig bezeichnet und auf der Vernichtung der Akten beharrt. Der entsprechende Auftrag ans EJPD bestehe weiterhin.
Sichtung der Akten durch das Gericht
Ob das Bundesstrafgericht je über das weitere Schicksal der Akten wird entscheiden können, ist darum ungewiss.
Der Schlüssel zu den Aktenschränken wurde beschlagnahmt. (Symbolbild) /


Dieses müsste nun über die Entsiegelung des Schlüssel-Tresors befinden. Nicht fest steht auch, ob es dabei auch die brisanten Akten selber anschauen würde.
Zinglé erachtet eine Sichtung der Akten durch das Gericht als zweckmässig. Das Bundesstrafgericht seinerseits wollte sich grundsätzlich nicht zu einer möglichen Vorgehensweise äussern, wie dessen Generalsekretärin am Freitag auf Anfrage sagte.
Über den Eingang des Entsiegelungsgesuches werde das Gericht zu gegebener Zeit eine Mitteilung machen. Der Entscheid könnte noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Das Eidg. Untersuchungsrichteramt hatte am Donnerstagmorgen überraschend bei der Bundeskriminalpolizei den Tresor mit den Schlüsseln für den Zugang zu den vom Bundesrat unter Verschluss gehaltenen brisanten Tinner-Akten mit Kernwaffenbauplänen versiegeln lassen.