In den Räumen der Bundeskriminalpolizei und des Bundessicherheitsdienstes sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, heisst es in einer Mitteilung des Untersuchungsrichteramts. Dabei sei mit Unterstützung der Berner Kantonspolizei ein Tresor beschlagnahmt und versiegelt worden.
Mit der Aktion soll gewährleistet werden, dass ein Gericht darüber entscheidet, was mit den versiegelten Akten geschehen soll, wie der leitende Untersuchungsrichter Jürg Zinglé erklärte. Das Untersuchungsrichteramt werde nun beim Bundesstrafgericht das ordentliche Entsiegelungsverfahren einleiten.
Das Untersuchungsrichteramt entsprach damit einer Forderung, die das Bundesstrafgericht gleichentags selber gestellt hatte: In einem Entscheid hielt es den mit dem Atomschmuggelfall Tinner befassten Untersuchungsrichter Andreas Müller dazu an, sich die brisanten Tinner-Akten vom Bundesrat mit Zwangsmitteln zu beschaffen.
Bundesrat verweigert Einsicht
Die Landesregierung hatte sich zuvor standhaft geweigert, Müller Einsicht in die geheim erklärten Atomwaffen-Baupläne aus dem Tinner-Dossier zu geben.
Was hat der Bundesrat zu verbergen? /


Und der Bundesrat bleibt auch nach der Beschlagnahmung hart. Er akzeptiert diese nicht und bezeichnet sie als ungültig.
Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sei weiterhin mit der Aufgabe betraut, den Bundesratsbeschlüssen zur Vernichtung der brisantesten Akten Nachachtung zu verschaffen, heisst es in einem Communiqué. Dieses könnte damit immer noch Ernst machen, wurden doch bisher nur die Schlüssel zu den Aktenschränken, nicht aber die Akten selber sichergestellt.
Der Bundesrat hatte im November 2007 unter Berufung auf das Landesinteresse die Vernichtung der heiklen Unterlagen aus dem Tinner-Dossier angeordnet. Die Aktenkopien, um die es nun geht, blieben durch Nachlässigkeit von der Vernichtung verschont und tauchten Anfang April per Zufall wieder auf.