Der Ständerat segnete den Bundesbeschluss über die Schweizer Beteiligung am Anti-Pirateneinsatz Atalanta der EU mit 33 gegen 5 Stimmen ab. Der Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2010 beschränkt und soll von Profi-Soldaten des Aufklärungsdetachements 10 der Schweizer Armee ausgeführt werden. Der Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Wie Aussenministerin Micheline Calmy-Rey vertraten die CVP, FDP und SP die Ansicht, dass der Einsatz den schweizerischen Interessen entspreche und einen Beitrag an die internationale Solidarität leiste.
Calmy-Rey betonte dabei, dass die Polizei-Aktion in erster Linie humanitäre Interessen verfolge und prioritär die Schiffe des Welternährungsprogramms schützen solle, von deren Lieferungen ein Drittel der Bevölkerung Somalias abhänge.
Gegen Piraten wie ihn sollen Schweizer Soldaten Schiffstransporte beschützen. /

«Juristisch nicht wasserdicht»
Vergeblich argumentierten die Grünen, dass die Schweiz für solche Aktionen nicht gerüstet sei. Unter dem Schlagwort «wir sind bessere Juristen als Seeleute» vertrat Luc Recordon (Grüne/VD) die Ansicht, dass die Schweiz sich auf das konzentrieren solle, was sie gut könne: «Helfen und vermitteln.»
Die SVP sieht in dem Einsatz eine Aufweichung der Neutralität lehnt ihn deshalb ab. Im Ständerat argumentierte Maximilian Reimann (SVP/AG) aber vor allem auf juristischer Ebene. Für ihn ist die Gesetzesgrundlage «juristisch nicht wasserdicht».
Die Ratsmehrheit war jedoch der Meinung, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz gegen die Piraten ausreichten. Bei der Militärgesetz-Revision habe das Parlament eine Formulierung gewählt, die verschiedene Einsatzarten möglich mache, sagte etwa Peter Bieri (CVP/ZG). Eine abschliessende Definition sei nicht vorgenommen worden.