Die Polizeiarbeit koordiniere die Bundeskriminalpolizei (BKP), schreibt die Bundesanwaltschaft (BA) in einem Communiqué.
Tierschützer Daniel Vasella wurde von militanten Tierschützern bedroht, sie schändeten das Grab seiner Familie und setzten seine Jagdhütte in Brand. /


Für den Informationsaustausch zwischen in- und ausländischen Behörden stehe die BKP in engem Kontakt mit dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP).
Das Bundesamt für Polizei habe auf Antrag des DAP bisher rund ein Dutzend Einreisesperren verhängt, schreibt die BA. Zudem hätten sich Vertreter der BKP mit Angehörigen der Sicherheitsdienste der betroffenen Firmen getroffen und sich über das weitere Vorgehen ausgetauscht.
Die Bundesanwaltschaft sei zum Schluss gekommen, dass die strafrechtliche Zuständigkeit des Bundes dagegen aufgrund der heutigen Sach- und Gesetzanlage nicht gegeben sei, teilt die BA weiter mit.
Kantone sind zuständig
Solange die Bundesgerichtsbarkeit nicht gegeben sei, blieben die Kantone zuständig für die strafrechtliche Verfolgung. Dies betrifft erste Intervention vor Ort sowie Sicherheitsfragen wie Gebäudesicherung oder Personenschutz.
Keine neuen Erkenntnisse liegen im Falle der Schändung der Familiengräber und dem Diebstahl der Urne von Vasellas Mutter auf dem Friedhof in Chur vor, wie es bei der Bündner Kantonspolizei auf Anfrage hiess.
Auch bei der vermuteten Brandstiftung am Jagdhaus von Vasella in Bach im Tirol ist die Polizei bei der Ermittlung der Täterschaft noch nicht weitergekommen, wie beim Tiroler Kriminalamt zu erfahren war.