Er hiess einen Antrag des Tessiner Anwalts Paolo Bernasconi gut, der die Interessen von zwei US-Amerikanern vertritt, die Konten bei der UBS in Lugano haben. Die Bank müsse ihren Kunden sofort mitteilen, ob ihre Namen schon weitergegeben worden seien, sagte Bernasconi dem Radio der italienischen Schweiz (RSI).
Ebenso verpflichtet der Richter laut Bernasconi die UBS, ihren Kunden mitzuteilen, ob und allenfalls weshalb sie auf der Liste der Namen seien, die an die USA ausgehändigt werden könnten.
UBS wird Konsequenzen ziehen
Bernasconi geht davon aus, dass die UBS Konsequenzen aus der superprovisorischen Verfügung ziehen wird. Denn es ergebe keinen Sinn, wenn unzählige weitere UBS-Kunden aus dem selben Grund ein Zivilgericht anrufen würden.
Die UBS erklärte, dass sie der Verfügung von Einzelrichter Trezzini nachkommen werde, wie UBS-Sprecher Serge Steiner auf Anfrage schriftlich mitteilte.
Steuersünder haben noch einen Monat Zeit
Derzeit prüfe die UBS, welche Kundenbeziehungen die von den Regierungen der Schweiz und der UBS vereinbarten Kriterien von Steuerbetrug und ähnlichem erfüllen würden.
Den Entscheid über den Informationsaustausch fällt gemäss UBS die Steuerverwaltung oder das Bundesverwaltungsgericht.



Die UBS müsse ihren Kunden sofort mitteilen, ob ihre Namen schon weitergegeben worden seien, so der Richter. /


Dieser Analyseprozess werde mehrere Monate dauern.
In Amerika haben Steuersünder noch knapp einen Monat Zeit für eine Selbstanzeige. Die US-Steuerbehörde verlängerte die Frist am Montag bis zum 15. Oktober. Sie folgte damit dem Wunsch von Anwälten, die bis zum ursprünglichen Abschlusstag am 23. September nicht für alle reuigen Steuersünder Selbstanzeigen auf den Weg bringen konnten.