Dies erklärte die EU-Kommission in Brüssel.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes: Die Bevorzugung eines Anbieters wie Magna wäre nach EU-Recht unzulässig. /

Opel-Krise: Brüssel äussert Bedenken wegen der deutschen Prämisse für Magna. (Symbolbild) /


Insbesondere kritisierte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, dass die Beihilfenzusage offenbar daran geknüpft war, dass der kanadisch-österreichische Bieter Magna eine Mehrheit an Opel erhalte. Eine solche Bevorzugung eines Anbieters wäre nach EU-Recht unzulässig.
Die Bundesregierung müsse nun General Motors und der Opel-Treuhand schriftlich zusichern, dass die staatlichen Beihilfen für die Rettung des Autobauers unabhängig davon fliessen würden, für welchen Bieter oder Konsolidierungsplan sich die bisherigen Eigentümer entschieden.
Kaufvertrag infrage gestellt
Und die deutsche Regierung sollte General Motors «Gelegenheit geben, das Ergebnis des Bieterprozesses zu überdenken», erklärte Kroes laut einer Pressemitteilung in einem Schreiben an den deutschen Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg.
Damit ist der Kaufvertrag mit Magna, der ursprünglich am Donnerstag unterzeichnet werden sollte, plötzlich wieder in Frage gestellt.
Das deutsche Wirtschaftsministerium reagierte gelassen auf die Zweifel der EU. «Wir sind zuversichtlich, die Bedenken der Kommission ausräumen zu können», liess das Ministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa verlauten.