Den Auftrag für die Initiative gab der Zentralvorstand am Samstag, wie die Partei mitteilte. Inhaltlich will die EVP mit dem geänderten Religionsartikel in der Bundesverfassung die christliche Prägung der schweizerischen Gesellschaft und Kultur festschreiben.
Die Prägung sei historisch begründet; das Christentum geniesse nach wie vor «eine Vorrangstellung gegenüber anderen Religionen», schreibt die EVP.
Referenzkultur
Das Christentum mit seinen Werten soll als «Referenzkultur» für die Regelungen des religiösen Zusammenlebens christlicher und nicht-christlicher Bekenntnisse dienen.
Der Verfassungsartikel soll zudem die freie Wahl, die freie Ausübung, die freie Kommunikation und den freien Wechsel einer Religion festschreiben. (Archivbild) /


Der Verfassungsartikel soll zudem die freie Wahl, die freie Ausübung, die freie Kommunikation und den freien Wechsel einer Religion festschreiben.
Die Forderung nach einem konkret ausformulierten Religionsartikel wurde bereits Ende der 1990er Jahre erhoben, scheiterte damals aber im Parlament.
Die EVP begründet den erneuten Vorstoss, der geltende Artikel «Kirche und Staat» in der Bundesverfassung beziehe sich primär auf die christlichen Religionsgemeinschaften. Unterdessen habe sich das Konfliktfeld aber auf das Nebeneinander christlicher und nicht-christlicher Religionen verschoben.