Damit ist die Vorlage unter Dach und gelangt in die Schlussabstimmung. Mit der Revision werden auch den Entwicklungen im elektronischen Geschäftsverkehr Rechnung getragen.
Wenn ein Schweizer zum Beispiel übers Internet im Ausland Ware einkauft, es mit der Lieferung aber nicht klappt, dann kann er den Verkäufer oder Anbieter von der Schweiz aus verklagen.
Das Übereinkommen garantiert, dass die in einem Vertragsstaat gefällten Gerichtsentscheide in den übrigen Vertragsstaaten in einem einfachen und raschen Verfahren anerkannt und vollstreckt werden.
Sicheres Einkaufen im Internet. /

Diverse Gesetzesanpassungen
In der Schweiz ist das Lugano-Übereinkommen über den Gerichtsstand und die Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen seit 1992 gültig.
Es soll Konsumenten, deren Unterhaltsberechtigten sowie Firmen mehr Rechtssicherheit geben. Das Übereinkommen zählt mittlerweile 30 Vertragsstaaten.
Mit der Revision gehen diverse Gesetzesanpassungen einher. Betroffen sind die Bundesgesetze über Schuldbetreibung und Konkurs und das Internationale Privatrecht sowie die Zivilprozessordnung.