Gleichzeitig mit seiner Klage in Strassburg schickte Quardiri einen Brief an den Bundesrat und an alle Mitglieder des Europarates. Der Genfer Jurist Pierre de Preux, einer von fünf schweizerischen, französischen und belgischen Anwälten, die Quardiri vertreten, bestätigte einen Bericht auf der Internet-Online-Seite des Westschweizer Fernsehens TSR.
Ouardiri ist der Ansicht, dass die Schweiz mit dem generellen und absoluten Verbot des Baus von Minaretten die Religionsfreiheit der Moslems beschränke. Das Verbot sei zudem diskriminierend, weil es nur für eine Religion gelte und nicht für alle.
Klage als Antwort auf Gewalt
Die Klage in Strassburg sei die «Antwort auf die Gewalt, welche die Initiative ausgelöst hat», sagte Ouardiri in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens.
Hafid Ouardiri legte Beschwerde in Strassburg ein. /


Diese Werte seien nicht verhandelbar, auch nicht durch das Volk, erklärte de Preux. Wenn das Strassburger Gericht seinem Klienten Recht gebe, könne das Minarett-Verbot in der Schweiz nicht vollzogen werden.
Juristisch kompliziert
Der Genfer Jurist räumte gewisse Schwierigkeiten bezüglich der Akzeptanz der Klage ein. Der Präsident des Strassburger Gerichtshofs, Jean-Paul Costa, hatte Anfang Dezember vor den Medien in Brüssel erklärt, das Problem sei juristisch kompliziert.
Bevor sie nach Strassburg gelangen könnten, müssten allfällige Kläger alle juristischen Einsprachemöglichkeiten im eigenen Land ausgeschöpft haben. Aber es sei nicht möglich, das Bundesgericht wegen einer Volksabstimmung anzurufen.