So gebe es kaum noch Haushalte ohne «empfangsbereite Geräte» und der
Verwaltungsapparat der Billag mit Rechnungen, Kontrolleuren und Werbespots, die rund 3 Millionen Gewinn abwerfen, liesse sich aus diesem Grund nicht mehr rechtfertigen, schreibt die Stiftung Konsumentenschutz Schweiz (SKS) in einer Medienmitteilung. Die SKS verlangt daher die Abschaffung der Billag.
Eine allgemeine Gebührenpflicht mit Ausnahme für Haushalte ohne empfangsbereite Geräte würde die Gebühren für alle senken und die Schwarzseher auf einen Schlag erfassen.
Alle Schweizer Haushalte gebührenpflichtig
Vor knapp einem Jahr hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates diesen Bericht eingefordert. Die SKS war darüber erfreut, war sie doch angesichts der veränderten Rechtslage und des zunehmenden Unmuts an die Kommissionsmitglieder gelangt.
Der Bericht bestätigt die SKS in ihrer Haltung: Mit der neuen Regelung für Computer und Handys sind nahezu alle Schweizer Haushalte gebührenpflichtig.



Radio und Fernsehen auf dem Handy: Eine allgemeine Gebührenpflicht würde die Gebühren für alle senken und die Schwarzseher auf einen Schlag erfassen. /


Daher stellt sich die Frage, ob das Inkasso für die Fernseh- und Radiogebühren nicht günstiger durchgeführt werden könnte.
Verzicht auf teure Werbespots
So könnte auf 12 Millionen Rechnungen, einen Stab Kontrolleure und teure Werbespots verzichtet werden. «Warum finanzieren die Gebührenzahler 3 Millionen Gewinn der Billag?», wundert sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS.
«Eine allgemeine Gebührenpflicht mit klarer Ausnahme für Haushalte ohne Empfangsgeräte würde die Gebühren für alle senken – ausser für die Schwarzseher.» Die allgemeine Gebührenpflicht würde die Schwarzseher unbürokratisch zum Zahlen bringen.
Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Frage des Gebühreninkassos zu vertiefen. Eine erneute Untersuchung dauert jedoch zu lange. Die SKS verlangt daher von der Nationalratskommission, welche den Bericht Ende Februar behandelt, die Ausarbeitung eines Vorschlags und eine rasche Gesetzesänderung. Das Inkasso der für die SRG nötigen Fernseh- und Radiogebühren muss rasch auf eine solide und breit akzeptierte Grundlage gestellt werden.