Durch die geänderten An- und Abflugverfahren für den Flughafen Zürich wurde auch eine umfassende Neustrukturierung des Luftraums notwendig. Insbesondere mussten teilweise die Untergrenzen der Flugräume herabgesetzt werden, um auch Flugzeugen mit geringer Steigleistung einen Abflug in geschütztem Luftraum zu ermöglichen.
2005 bewilligte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die neue Luftraumstruktur zusammen mit dem vorläufigen Betriebsreglement. Die Kantone St.
Die neuen Flugräume um den Flughafen Zürich wurden vom Gericht abgesegnet. /


Gallen, Thurgau und Aargau, sowie mehrere Gemeinden und Interessenverbände gelangten ans Bundesverwaltungsgericht und verlangten eine Anhebung der unteren Flugraumgrenzen.
Beschwerden abgewiesen
Die Richter in Bern haben die Beschwerden nun abgewiesen. Das Urteil kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Laut den Richtern steht zunächst fest, dass das BAZL weder seine Anhörungs- noch seine Begründungspflicht verletzt hat.
Laut Gericht sind die neu festgelegten Untergrenzen für einen sicheren An- und Abflug des Flugverkehrs notwendig. Eine Verschiebung der Untergrenze hätte gemäss dem Urteil entgegen der Ansicht der Kantone keine Verminderung des Fluglärms zur Folge, da die An- und Abflugrouten gleich bleiben würden.
Eine Anhebung würde einzig dazu führen, dass an- und abfliegenden Maschinen nur ein beschränkter Flugverkehrsleitdienst der Flugsicherung zur Verfügung stehen würde. Verkehrsinformationen über den übrigen Flugverkehr nach Sichtflug - also Hängegleiter, Segel- und Motorflugzeuge - wären nicht mehr erhältlich.