Die gespeicherten Verbindungsdaten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse «bis in die Intimsphäre», erklärten die Richter in Karlsruhe. Damit könnten aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden.
Weil zudem Missbrauch möglich sei, sei die Datenspeicherung auf Vorrat in ihrer bisherigen Form geeignet, um «ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen», hiess es.
Die Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten ist verboten. /


Alle bislang gespeicherten Daten müssten umgehend gelöscht werden.
Nur unter bestimmten Vorgaben erlaubt
Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten allerdings «für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung». Daten dürfen deshalb künftig unter bestimmten Vorgaben gespeichert und verwertet werden.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, strengere Richtlinien für die Speicherung von Daten zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse.
Datenschutz nicht von «Wirtschaftlichkeitserwägungen» abhängig
Der Datenschutz dürfe jedenfalls nicht «unkontrolliert» in den Händen der Telekommunikationsunternehmen liegen und von ihren «Wirtschaftlichkeitserwägungen» abhängen. Die Kosten für diese Datensicherheit haben die Unternehmen zu tragen.
Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Massstab nicht so streng an.