Der Schutz des Eigentums sei von derart eminenter Bedeutung, dass die Verfolgung und Bestrafung von Einbrechern keinen Aufschub ertrage, betonte die SVP in einer Fraktionserklärung im Zürcher Kantonsrat. «Unsere Gesetze stellen die Interessen von Straftätern über jene der rechtschaffenen Bevölkerung.»
Hintergrund der Vorwürfe sind Videoaufnahmen einer privaten Überwachungskamera. Diese zeigen, wie zwei mutmassliche Einbrecher mit Brecheisen versuchen, die Türe eines Goldschmieds in Langnau am Albis aufzubrechen. Die SVP kritisiert, dass die Polizei diese Bilder nicht veröffentlichen will.
«Wir benutzen diese Bilder selbstverständlich im Rahmen der Ermittlungen», sagte Marcel Strebel, Info-Chef der Zürcher Kantonspolizei, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Ein von der SVP veröffentlichtes Bild mutmasslicher Einbrecher. /


Nicht verwendet würden sie aber für die Öffentlichkeitsfahndung.
«Nur bei schweren Verbrechen möglich»
Denn gemäss Strafprozessordnung sei der Einsatz von Internetfahndungen nur bei schweren Verbrechen möglich, «etwa bei Tötungsdelikten oder anderen Straftaten gegen Leib und Leben», so Strebel. Ausserdem könnte eine Veröffentlichung auch kontraproduktiv wirken, weil man die Täterschaft damit warne, sagte der Info-Chef weiter.
Die Täter könnten etwa Beweismaterial wie die Kleidung verschwinden lassen. Ausserdem sei es wichtig, dass die Bilder von guter Qualität seien und Verwechslungen mit Dritten ausgeschlossen werden könnten, so Strebel.