«Auch im Stadion gilt die Unschuldsvermutung», sagte der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl in einem Interview, das in der «NZZ am Sonntag» erschien. Die Polizei greife in die Grundrechte einer Person ein, wenn sie Bilder ins Internet stelle.
Die Bilder im Internet könnten kopiert und weiterverbreitet werden. «Auch wenn die Polizei sie von ihrer Seite nimmt, bleiben sie unkontrollierbar im Netz», sagte Baeriswyl. Deshalb verlangt er: «Die Internetfahndung muss zurückhaltend eingesetzt werden.» Sie dürfe auch nicht zum Drohmittel der Polizei werden.
Fahndungsbild auf der Website der Kantonspolizei Luzern.
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«Nicht Teil unseres Sanktionssystems»
Immer häufiger nutzt die Polizei das Internet, um Unruhestifter zu identifizieren. Mehrere Kantonspolizeien haben in den letzten Wochen nach Ausschreitungen bei Fussballspielen Bilder der mutmasslichen Krawallmacher ins Netz gestellt. Einige der Gesuchten haben sich selber gestellt, zu andern gingen Hinweise ein.
Noch weiter als die Internetfahndung geht für Baeriswyl der «Internet-Pranger», mit dem Bundesrat Ueli Maurer (SVP) Krawallmacher aus der Anonymität heben will. «Der Pranger ist nicht Teil unseres Sanktionssystems, sondern gehört ins Mittelalter», sagte Baeriswyl dazu.