Straftäter könnten nur im Internet an den Pranger gestellt werden, wenn sie bereits verurteilt seien, sagte Widmer-Schlumpf in einem in der Zeitung «News» veröffentlichten Interview. Sie frage sich, wo da noch eine abschreckende Wirkung sein solle.
Widmer-Schlumpf geht damit auf Distanz zu Sportminister Ueli Maurer. Er hatte gefordert, Hooligans bei Sportveranstaltungen zu «de-anonymisieren». Ein «Internet-Pranger» könne eine Möglichkeit dafür sein. Maurer stellt am (heutigen) Dienstag Massnahmen gegen Gewalt in und um den Sport vor.
Hingegen befürwortet Widmer-Schlumpf es, wenn etwa Pädophile und Raser in einem Register festgehalten werden, zu dem nur bestimmte Leute Zugang haben.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf sieht im Internet-Pranger keine abschreckende Wirkung. /


So könnten beispielsweise Arbeitgeber via Behörden Informationen aus einem Pädophilenregister einholen.
Härtere Strafen
Widmer-Schlumpf zeigte auch Verständnis für die Forderung nach härteren Strafen. Sie habe beispielsweise bedingte Geldstrafen immer abgelehnt.
Dies führe dazu, dass der eine bei einer Übertretung eine Busse zahlen müsse, während der andere bei einem schlimmeren Vergehen mit einer bedingten Geldbusse davonkomme. Ihrer Ansicht nach müsse deshalb die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen geprüft werden.
Härtere Strafen für Sexualstraftäter müssten dagegen differenziert beurteilt werden. Die Urteilsstatistiken zeigten, dass die Gerichte den Strafrahmen bei diesen Delikten bei weitem nicht ausschöpften.