Mit 5 zu 3 Stimmen empfiehlt die Kommission ihrem Rat, eine SVP-Motion mit diesem Anliegen anzunehmen. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU sieht die Möglichkeit der Befristung vor.
Die Mehrheit der APK vertrat die Ansicht, dass der entsprechende Artikel konsequent angewendet werden sollte, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Festhalten an Freizügigkeit
Nichts wissen will die Kommission dagegen von einer Revision des Freizügigkeitsabkommens. Sie beantragt ihrem Rat mit 6 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine SVP-Motion abzulehnen, die eine Revision verlangt, um die «steigende Belastung der Sozialwerke» zu bremsen.
Die Kommissionsmehrheit hält eine Revision weder für sinnvoll noch für realistisch.
Die Arbeitslosenquote von in der Schweiz lebenden EU-Bürgern liegt kaum über dem Schweizer Durchschnitt. /


Die Arbeitslosenquote von in der Schweiz lebenden EU-Bürgern liege kaum über dem Schweizer Durchschnitt, hielt sie fest. Insgesamt profitierten die Sozialwerke von den Beitragszahlungen der Ausländer.
Ventilklausel: Nur Bundesrat entscheidet
Zudem wäre für eine Revision des Abkommens nicht nur die Zustimmung der EU, sondern aller 27 EU-Mitgliedsstaaten notwendig. Die Minderheit argumentierte, mit einer Revision könnte die Arbeitslosenversicherung entlastet werden.
Weiter sprach sich die Kommission dagegen aus, dass nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Parlament die Anwendung der sogenannten Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Sie beschloss, einer parlamentarischen Initiative aus den Reihen der SVP keine Folge zu geben.