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Bundesgericht heisst LSVA-Anhebung gutBern - Das Bundesgericht stützt die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Es hiess eine Beschwerde der Eidg. Zollverwaltung gut. Damit hob es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2009 auf, das die Erhöhung als unkorrekt eingestuft hatte.ade / Quelle: sda / Dienstag, 20. April 2010 / 12:12 h
Das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichts wurde vom Nutzfahrzeugverband ASTAG bekanntgegeben. In einer Medienmitteilung spricht der Verband von einem politisch gefärbten Entscheid. Das Urteil bedeute, dass die Transportpreise umgehend erhöht werden müssten - letztlich zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Bundesrat hatte die LSVA auf den 1. Januar 2008 um 10 Prozent erhöht. Dagegen erhoben die Camionneure eine erste Einsprache, die von der Oberzolldirektion jedoch noch im gleichen Jahr abgewiesen wurde. Die ASTAG und zwei Unternehmen waren damit nicht einverstanden und gelangten ans Bundesverwaltungsgericht.
Einsprachen gutgeheissen Dieses hiess die Einsprachen letzten Oktober in zweiter Instanz gut.Das Bundesgericht stuft die LSVA-Anhebung als rechtens ein. /
Gemäss dem Gesetz über die Schwerverkehrsabgabe gelte das Prinzip der Kostendeckung, hielt das Bundesverwaltungsgericht damals in seinem Urteil fest. Da für 2008 und 2009 ein Ertragsüberschuss resultiere, sei die vom Bundesrat verfügte Erhöhung nicht rechtens. Seit diesem Entscheid wurden wieder die tieferen LSVA-Tarife von 2007 erhoben. Die ASTAG und ihre Mitstreiter freuten sich jedoch zu früh: Die Eidgenössische Zollverwaltung zog das Urteil an das Bundesgericht weiter - und bekam nun Recht. Das heisst, die vom Bund verfügte LSVA-Erhöhung ist rechtens. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Immerhin müssen die Camionneure nach diesem Entscheid nichts nachzahlen. Das hat der Bundesrat letzten Dezember so entschieden.
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