Einen entsprechenden Bericht des Westschweizer Radios RSR bestätigte das Aussendepartement (EDA) in Bern. Bisher sei kein Geld an Libyen geflossen, heisst es in einer Stellungnahme von EDA-Informationschef Lars Knuchel.
Zur Befreiung Göldis waren nach Ansicht des EDA «vertrauensbildende Massnahmen nötig». In diesem Sinne sei die Summe von 1,5 Millionen Franken von beiden Seiten als angemessene Kompensation für den Aufwand betrachtet worden, der durch das Genfer Verfahren um die Hannibal-Gaddafi-Fotos entstanden sei.
Noch gingen die Verhandlungen mit Libyen weiter, so Knuchel. Die Hinterlegung einer Entschädigung im Falle, dass die Schuldigen für die unrechtmässige Weitergabe der Polizeifotos an die Genfer Presse nicht gefunden würden, sei Teil des zwischen der Schweiz und Libyen am Sonntag in Tripolis unterzeichneten Aktionsplans.
«Die Weitergabe polizeilicher Untersuchungsakten an Dritte ist eine strafbare Handlung», heisst es in dem Schreiben des EDA klipp und klar.
Noch keine Anklage erhoben
Wo das Leck bei den Behörden lag, ist jedoch weiterhin nicht geklärt.
Wer die Hannibal-Fotos den Medien zugespielt hat, ist ungeklärt /

Micheline Calmy Rey mit Silvio Berlusconi und Muammar al-Gaddafi vergangenen Sonntag. /


Die Strafuntersuchung kommt nur schleppend voran. Die Genfer Justizbehörden haben auch Monate nach der Veröffentlichung keine Anklage erhoben, wie Richterin Alix Francotte Conus am Dienstag bestätigte.
Gemäss Conus stehen noch ein paar wenige Untersuchungen an. Unter anderem müsse sie auch noch Pierre Ruetschi, den Chefredaktor der «Tribune de Genève», die die Fotos veröffentlicht hatte, befragen.
Ruetschi hält die Veröffentlichung der Hannibal-Gaddafi-Fotos weiterhin für richtig, wie er im «Tages-Anzeiger» klarmachte. Die Fotos hätten eine Information beinhaltet, die von öffentlichem Interesse gewesen sei. Ausserdem habe deren Veröffentlichung in keiner Weise zur Verlängerung der Haft der beiden Schweizer in Libyen geführt.