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Mehr Lohnabzug für die ArbeitslosenversicherungBern - Der Lohnabzug für die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird 2011 steigen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Ob der Abzug von 2 auf 2,5 oder auf 2,2 Prozent angehoben wird, hängt davon ab, ob das Referendum gegen die Revision der ALV zu Stande kommt und ob das Volk es unterstützt.sl / Quelle: sda / Mittwoch, 30. Juni 2010 / 13:46 h
Gelingt die Revision, ist eine Erhöhung des Lohnabzuges um lediglich 0,2 Prozent nötig, wie dies auch die mit dem Referendum bekämpfte Revisionsvorlage vorsieht. Mehr wäre nicht nötig, weil die Vorlage gleichzeitig Kürzungen bei den Leistungen der Arbeitslosenkasse vorsieht.
Scheitert die Revision, muss der Lohnabzug vom kommenden Jahr an um 0,5 Prozent erhöht werden. Dies ist nötig, um die Verschuldung des Ausgleichsfonds der ALV nicht weiter wachsen zu lassen und die Kasse zu stabilisieren. Bis das Parlament eine neue Revision verabschieden könnte, dürfte es mindestens drei Jahre dauern.
Die Kasse muss unbedingt stabilisiert werden Im einen wie im andern Fall eingeführt wird ein Solidaritätsprozent auf hohen Einkommen. Höchstens ein zusätzliches Lohnprozent würde auf Lohnbestandteilen zwischen dem maximalen versicherten Verdienst von 126'000 und 315'000 Franken - dem Zweieinhalbfachen davon - erhoben. Grund der Erhöhung ist die Verschuldung des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenkasse. Übersteigt diese die gesetzlich festgeschriebene Grenze von 2,5 Prozent der versicherten Lohnmenge, muss der Bundesrat die Lohnabzüge rasch erhöhen.Die Verschuldung des Ausgleichsfonds darf nicht weiter wachsen. /
Die Schuldenobergrenze von derzeit 6,7 Milliarden Franken wurde am 7. April 2010 erreicht. Der Bundesrat erwartet kurzfristige Mehrkosten Das Referendum gegen die ALV-Revision wurde von der Linken lanciert. Sie begründete es mit den vorgesehenen Leistungskürzungen und sie befürchtet, dass die Revision auf Kosten der Sozialhife geht. Die Unterschriftensammlung dauert bis 8. Juli, eine allfällige Urnenabstimmung findet am 26. September statt. Der Bundesrat nahm am Mittwoch auf Ersuchen des Parlaments Stellung zu den Auswirkungen der ALV-Revision auf die Sozialhilfe. Demnach erwartet er kurzfristig Mehrkosten für Kantone und Gemeinden, hält diese aber für vertretbar. Die zusätzliche Belastung für die Sozialhilfe beläuft sich nach Einschätzung der Landesregierung auf maximal 98,5 Millionen Franken. Zudem handle es sich nur um einen kurzfristigen Anstieg der Kosten, schrieb das Volkswirtschaftsdepartement (EVD).
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