Der Sonderflug war am 28. Juli durchgeführt worden, bestätigte Jonas Montani, Sprecher des Bundesamts für Migration (BFM), einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Das Flugzeug landete zuerst in Bamako, Mali. Der für dort bestimmte Auszuschaffende konnte problemlos den Behörden übergeben werden.
Als das Flugzeug dann im gambischen Banjul aufsetzen wollte, verweigerten die dortigen Zivilluftfahrtbehörden die Landeerlaubnis. Wie Montani erklärte, hatten sie die Erlaubnis im Vorfeld mündlich zugesagt. Über die Gründe für die Verweigerung weiss die Schweizer Seite bis heute nichts.
Die Kosten des neuen Fluges liegen bei rund 110'000 Franken. (Symbolbild) /

Flug war abgesprochen
Wie Montani weiter sagte, war der Flug sowohl mit dem gambischen Aussenministerium als auch den dortigen Immigrationsbehörden abgesprochen. Bei früheren Aktionen habe die Zusammenarbeit immer problemlos geklappt, obwohl kein Rückübernahme-Abkommen zwischen Gambia und der Schweiz besteht. Die Probleme mit der Landeerlaubnis seien erstmals aufgetaucht.
Nach der Rückkehr nach Zürich wurden die fünf abgewiesenen Asylbewerber aus Gambia wieder in Ausschaffungshaft genommen. Wie Montani sagte, ist ein erneuter Rückschaffungsflug nach Gambia vorgesehen.
Das BFM hält sich bezüglich der Zahl der Personen, des Zeitpunkts und den allenfalls weiter anzufliegenden Orten eines weiteren Sonderflugs nach Gambia bedeckt. Es begründet dies mit der Sicherheit. Die Kosten des neuen Fluges liegen ebenfalls bei rund 110'000 Franken.