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Rassismuskommission wehrt sich gegen KopftuchverbotBern - Die Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) spricht sich gegen das in St. Gallen angestrebte Kopftuchverbot in Schulen aus. Die EKR sieht darin eine Massnahme, die sich einzig gegen den Islam richtet. Damit sei das Rechtsgleichheitsgebot verletzt.sl / Quelle: sda / Mittwoch, 25. August 2010 / 11:14 h
Die Kommission bezeichnete das vom St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SVP) geforderte Kopftuchverbot als «primär parteipolitisch motivierte» Aktion gegen die muslimische Minderheit. Das sei unstatthaft, schreibt die EKR am Mittwoch in einem Communiqué.
Die Kommission ist nicht in jedem Fall gegen ein Kopftuchverbot. Solange das Kopftuch aber kein übergeordnetes Grundrecht verletze, falle es in den Bereich des religiösen Selbstverständnisses, das geschützt sei. Für vertretbar hält die EKR die Einschränkung religiöser Kennzeichen hingegen für Lehrerinnen, so wie es das Bundesgericht 1997 entschieden hat.
Dass sich der St.
Fordert das Kopftuchverbot: Bildungsdirektor Stefan Kölliker. /
Galler Erziehungsrat in seinem Kreisschreiben an die Gemeinden auf Integrationsbemühungen berufe, sei ein Vorwand. Die angestrebte Regelung bewirke genau das Gegenteil, sie sei integrationshemmend. Konstruktive Integration ziele nicht auf die Auflösung von Unterscheidungsmerkmalen. In dem Kreisschreiben empfiehlt der von Kölliker präsidierte St. Galler Erziehungsrat den Gemeinden, das Tragen von Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen in der Schule per Reglement zu verbieten. Die Vorschrift sollen sie dem fakultativen Referendum unterstellen. Laut Kölliker reagierte der Erziehungsrat auf Unsicherheiten der kommunalen Schulbehörden. In letzter Zeit seien vermehrt Anfragen von Gemeinden eingegangen, wie mit Kleidervorschriften in Schulen umzugehen sei.
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