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Flughafen muss Lärmauflagen erfüllenLausanne/Zürich - Am vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich wird nicht gerüttelt. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Wesentlichen bestätigt. Die Flughafenbetreiberin muss jedoch zusätzliche Auflagen zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm erfüllen.ht / Quelle: sda / Freitag, 7. Januar 2011 / 14:22 h
In seinem am Freitag veröffentlichten Entscheid teilt das Gericht die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass es dem Flughafen möglich sein muss, die nach der Kündigung des Überflugabkommens durch Deutschland verlorenen Kapazitäten zu kompensieren. Es bestätigte deshalb die zusätzlichen Ostanflüge auf Piste 28 und die neu eingeführten Südanflüge auf Piste 34.
Diese Anflüge seien notwendig, damit der Flughafen Zürich die ihm von den zuständigen Planungsbehörden vorgeschriebene Rolle einer wichtigen europäischen Drehscheibe des Weltluftverkehrs erfüllen könne. Dagegen könnten keine zusätzlichen Kapazitäten bewilligt werden, weil damit das laufende Verfahren zum Sachplan Infrastruktur Luft (SIL) präjudiziert würde.
Das Bundesgericht wies deshalb weitergehenden Anträge der Flughafen Zürich AG und der Fluggesellschaft Swiss ab. Abgewiesen wurden insbesondere eine Pistenflexibilisierung, neue Schnellabrollwege für die Pisten 28 und 34 sowie Charterflüge nach 22 Uhr.
Die zusätzlichen Ostanflüge bleiben erlaubt. /
Verspätungen bis 22 Uhr abbauen Dagegen bewilligte das Bundesgericht zusätzliche Startpisten zwischen 21 und 22 Uhr, wenn wegen schlechter Sicht, insbesondere Nebel, von Norden her gelandet werden muss. Das Gericht geht davon aus, dass diese Massnahme keinen zusätzlichen Flugverkehr auslöse und es auch im Interesse der Anwohner sei, Verspätungen vor 22 Uhr abzubauen. Das Bundesgericht räumt im Weiteren ein, dass der Flughafen Zürich erhebliche Immissionen verursache und sanierungsbedürftig sei. Wichtigste Sanierungsmassnahme des vorläufigen Betriebsreglementes sei die um eine Stunde verlängerte Nachtruhe. Alle Anträge auf Verkürzung oder Einschränkung der verlängerten Nachtruhe wurden abgewiesen. Abgewiesen wurden aber auch sämtliche Begehren, die Nachtruhe zu verlängern oder die Nachtflüge zu plafonieren.
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