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Scharfe Strafen für Verkauf von BankdatenBern - Wer Bankkundendaten an Dritte - etwa ausländische Steuerbehörden - verkauft, soll wegen Berufsgeheimnisverletzung verurteilt werden. Die Täter sollen dabei mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren belegt werden können.fest / Quelle: sda / Dienstag, 18. Januar 2011 / 19:02 h
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hat eine parlamentarische Initiative der FDP mit diesen Forderungen mit 16 zu 7 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die Kommission will für solche Datenverkäufe im Bankengesetz den Tatbestand der Berufsgeheimnisverletzung schaffen. Dieser soll nicht nur als Vergehen, sondern als Verbrechen ausgestaltet sein, so dass für solche Delikte Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren ausgesprochen werden können.
Automatischen Informationsaustausch verbieten Die WAK beschloss im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis auch, den automatischen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden per Gesetz auszuschliessen.Bankdaten sollen jetzt besser geschützt werden - durch Strafandrohung. /
Sie hat mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung einer parlamentarischen Initiative der FDP zugestimmt. Die FDP schlägt vor, dass der spontane sowie der automatische Informationsaustausch im Amtshilfegesetz ausgeschlossen wird. In diesem Gesetz, dessen Entwurf der Bundesrat letzte Woche in die Vernehmlassung schickte, soll auch festgehalten werden, dass die Herausgabe von Bankdaten nur im individuellen Amtshilfeverfahren erlaubt sein soll. Bundesrat soll Steuerstrafrecht revidieren Zudem hat sich die WAK nach dem Ständerat dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat eine umfassende Revision des Steuerstrafrechts ausarbeiten soll. Die WAK beantragt dem Ständerat mit 17 zu 8 Stimmen, einer Motion von Rolf Schweiger (FDP/ZG) zuzustimmen. Schweiger fordert, dass die Verfahren und Sanktionen vereinheitlicht und vereinfacht werden. Zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung soll jedoch weiterhin unterschieden werden.
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