Ab Juni will das BFM damit beginnen, den Status von vorläufig aufgenommenen Personen aus Sri Lanka zu überprüfen. Davon ausgenommen sind jene Vertriebenen, die aus dem ehemals von der srilankischen Befreiungsbewegung LTTE kontrollierten so genannten Vanni-Gebiet stammen und die über kein Beziehungsnetz ausserhalb dieser Region verfügen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hält diesen Entscheid des BFM für übereilt. In Sri Lanka herrschten noch immer eine äusserst bedenkliche Menschenrechtssituation und prekäre Verhältnisse, schreibt die SFH in einer Stellungnahme. Zudem sei eine Rückkehr in den Norden des Landes wegen der Zerstörung von Wohnhäusern und der Infrastruktur und wegen Minengefahr vielfach nicht möglich.
Tamilen während dem Poongavanam-Fest im Sri Sivasubramaniar Tempel in Adliswi. /

Schwierige Lage in Griechenland
Das BFM passt seine Asylpraxis in einem weiteren Punkt an, wie es am Mittwoch mitteilte: Die Schweiz prüft Asylgesuche, für die nach dem Dublin-Abkommen Griechenland zuständig wäre, vorläufig selbst. Das Bundesamt verweist auf die «anhaltend unbefriedigende Situation im Asylbereich in Griechenland», namentlich bei der Durchführung ordentlicher Verfahren und bei der Unterbringung.
Dies gilt allerdings nicht für Personen, denen der Zugang zum Asylverfahren in Griechenland möglich war und die über eine Unterkunft verfügten.
Bei besonders verletzlichen Personen verzichtet die Schweiz schon seit 2009 auf die Durchführung von Dublin-Verfahren mit Griechenland. Auch die meisten anderen Dublin-Staaten führen diese Verfahren mit Griechenland nicht oder nur beschränkt durch.