Die Stimmbeteiligung in der Referendumsabstimmung lag bei 49,08 Prozent. Regierung und Landratsmehrheit hätten dem Theater in den nächsten vier Jahren total 17 Millionen Franken - im Mittel 4,25 Millionen pro Jahr - mehr geben wollen. Diese wären zu den bisher etwa 4 Millionen jährlich aus der Kulturvertragspauschale hinzugekommen, mit der Baselland zentralörtliche Basler Kulturleistungen abgilt.
Gespaltener Kanton
Die SVP und ein Teil der FDP hatten jedoch das Referendum gegen den Landratsbeschluss ergriffen. Sie verwiesen auf die schlechte Finanzlage des Kantons und kritisierten, dass nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung das Theater nutze.
Das Theater Basel muss ohne Zusatzgelder aus Baselland auskommen. /


Die Befürworter argumentierten vergeblich, dass das Theater als kultureller «Leuchtturm» für die gesamte Region wichtig sei und allein 44 Prozent der Abonnenten aus Baselland kämen. Mit über 125 Millionen Franken in den nächsten vier Jahren und weiteren indirekten Millionenleistungen hätte zudem weiterhin Basel-Stadt den Grossteil der Subventionen getragen.
In Baselland zeigte das Abstimmungsresultat mit 51,44 Prozent Nein-Stimmen eine klare Spaltung des Kantons: Im weitgehend zur Agglomeration Basel gehörenden Bezirk Arlesheim sagten alle Gemeinden Ja, während die andern vier Bezirke geschlossen Nein stimmten.
Direktor Delnon enttäuscht
Nach dem Nein aus Baselland steht das unter Direktor Georges Delnon erfolgreiche Theater als Dreispartenhaus vor grossen Ungewissheiten: Basel-Stadt hat seine künftigen Subventionen an ein Ja aus Baselland gekoppelt, und das Theater selbst hat in den letzten Jahren seine Reserven fast aufgezehrt, nachdem Basel-Stadt schon 2006 Einsparungen vornehmen musste.
Delnon äusserte sich am Sonntag enttäuscht über das Resultat der Abstimmung: Wer Gewinner sei, sei schwer auszumachen, denn etwa bei den Steuern werde sich in Baselland nichts ändern; Verlierer seien indes das Publikum, die Theatermitarbeitenden, die Baselbieter Behörden und alle, die fänden, dass Kultur wichtig sei.