Diese Änderung will der Bund im Rahmen einer Teilrevision der Energieverordnung vornehmen, zu der das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Freitag eine Anhörung startete.
Konkret soll der absolute Treibstoffverbrauch künftig zu 65 Prozent gewichtet werden. Bislang hing die Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien zu rund 60 Prozent vom absoluten Treibstoffverbrauch ab. 40 Prozent basierten auf dem Quotienten zwischen Treibstoffverbrauch und Leergewicht.
Diverse Verschärfungen
Der Bundesrat entschied bereits letzten Juni, dass diesem relativen Wert ein zu grosses Gewicht beigemessen wird. Je stärker dieser Quotient nämlich gewichtet wird, desto eher werden auch schwere Fahrzeuge mit hohem Treibstoffverbrauch in den besten Kategorien eingestuft.
Neu soll auf der Energieetikette der Benzinverbrauch pro 100 Kilometer angegeben werden. /


Energieetiketten für Autos sind seit 2003 obligatorisch. Die Personenwagen werden dabei in sieben Effizienzkategorien von A bis G eingeteilt: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug.
Neu soll auf der Energieetikette auch der Verbrauch in Liter Benzinäquivalent pro 100 Kilometer angegeben werden. Zudem sollen auf der überarbeiteten Etikette die CO2-Emissionen optisch hervorgehoben werden.
Als Vergleichswert soll dabei nicht mehr der durchschnittliche CO2-Ausstoss aller angebotenen Neuwagen angegeben werden, sondern der erfahrungsgemäss tiefere Durchschnittswert der im Vorjahr verkauften Neuwagen.
Um zu verhindern, dass der Anteil an Fahrzeugen in der Kategorie A von Jahr zu Jahr zunimmt, will das UVEK in der Energieverordnung festschreiben, dass die Etiketten künftig jährlich dem neusten Stand der Technik angepasst werden und nicht wie bisher alle zwei Jahre.