Käse, Milch und andere Nahrungsmittel, welche die Begriffe «Berg» und «Alp» in ihrem Namen tragen, sollen den Anforderungen der Berg- und Alpverordnung gerecht werden. Dies plant das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das Mitte Dezember die Revision dieser Verordnung in die Vernehmlassung schickte.
Produktebezeichnungen wie «Alp Beef» oder «Swiss Alp Cheese» wären dann nicht mehr zugelassen, wenn die Rohprodukte nicht ausschliesslich aus einem Sömmerungsgebiet stammen. Damit will der Bund die Konsumenten vor Täuschungen schützen.
Die Vernehmlassung, welche Mitte Februar zu Ende ging, zeigt, dass die Revision umstritten ist: Zu den Befürwortern zählen der Schweizerische Bauernverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB).
Bauernverband fordert Ausweitung auf Kosmetika
Mit der Revision würden bestehende Lücken geschlossen, schreibt die SAB in einer Mitteilung. Diese hätten in der Vergangenheit für Unklarheiten gesorgt und Anreize zur missbräuchlichen Verwendung der Begriffe geboten.
Schweizer Alpkäse - zukünftig ein geschptzter BegrifF? /


Auch einem einheitlichen Logo steht die SAB positiv gegenüber, weil dieses die Vermarktung deutlich erleichtern würde. Dies würde nicht nur den Konsumenten nützen, sondern auch den Produzenten, Verarbeitern und Händlern.
Auch der Schweizerische Bauernverband ist mit den Vorschlägen des Bundes mehrheitlich zufrieden. In einer Mitteilung vom Freitag verlangt er aber, dass auch andere Produktekategorien unter die Berg- und Alpverordnung fallen sollen - beispielsweise Kosmetika aus Bergkräutern.
Konsumentenforum: Bürokratie, Verwirrung und Mehraufwand
Das Konsumentenforum (KF) lehnt die Revision der Berg- und Alpverordnung hingegen ab. Die Vorschläge würden bloss Bürokratie, Mehraufwand und Kosten generieren. Diese würden auf die Konsumenten abgewälzt, ist das Konsumentenforum überzeugt.
Zudem stifte die vorgesehene Reglementierung der Begriffe eine grosse Verwirrung, wie KF-Präsidentin Franziska Troesch auf Anfrage sagte.