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Laut SP droht ein MilliardendebakelBern - Statt der im Abstimmungskampf prognostizierten Steuerausfälle von einigen Dutzend Millionen Franken drohen wegen der Unternehmenssteuerreform II Milliardenausfälle. Das will die Linke nicht hinnehmen. Die SP verlangt, dass der Bundesrat Teile der Vorlage per Dringlichkeitsrecht zurücknimmt.fest / Quelle: sda / Dienstag, 8. März 2011 / 17:20 h
«Das Stimmvolk ist getäuscht worden», sagte SP-Präsident Christian Levrat (FR) am Dienstag vor den Medien in Bern. Der Grund für Levrats harschen Vorwurf liegt in der Diskrepanz zwischen den Angaben des Bundesrats in den Unterlagen zur Referendumsabstimmung zur Unternehmenssteuerreform II vom 24. Februar 2008 einerseits und den neusten Prognosen über mögliche Steuerausfälle andererseits. Im Abstimmungsbüchlein bezifferte der Bundesrat die finanziellen Auswirkungen des Reformpakets damals auf 83 Millionen Franken. Die Auswirkungen auf die Kantone liess er offen.Detaillierte Prognosen stehen aus In der Fragestunde des Nationalrats vom Montag bestätigte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf nun, dass die Steuerausfälle deutlich höher ausfallen werden.Die SP geht davon aus, dass dem Bund zweistellige Milliardenbeträge verloren gehen könnten. /
Im ersten Jahr der seit Anfang Januar in Kraft gesetzten Reform dürften es laut Widmer-Schlumpf 1,2 Milliarden Franken sein. Genauere Prognosen für die Folgejahre legte Widmer-Schlumpf nicht vor. «Wir wissen alle nicht genau, welche finanziellen Folgen der Wechsel zum Kapitaleinlageprinzip haben wird», sagte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL). Aus der Antwort der Finanzministerin lasse sich aber schliessen, dass es sich um einen zweistelligen Milliardenbetrag handle. 200 Milliarden Fr. Agio-Reserven Gemäss den Angaben des Finanzdepartements (EFD) vom Montag machten bis Ende Februar 110 Aktiengesellschaften Agio-Reserven in der Höhe von rund 200 Milliarden Franken geltend. Dieses Agio-Kapital, das bei der Ausgabe von Aktien über den Nennwert hinaus bezahlt wurde, können die Firmen nach dem Wechsel zum Kapitaleinlageprinzip neu steuerfrei an die Aktionäre ausschütten. Betroffen sind die Verrechnungssteuer und auch die Einkommenssteuer.
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