151 Liter K.O.-Tropfen entsprechen rund 75'000 Einheiten bei einer durchschnittlichen «Konsum»-Menge von zirka zwei Millilitern. Die Substanz ist fast geruch- und geschmacklos und wird immer wieder zur Betäubung von Personen zwecks Raub- oder Sexualdelikten eingesetzt.
Der Zoll geht seit Herbst 2010 verstärkt gegen den Import von GBL vor. Bei der laufenden Aktion hat er weitere Designerdrogen wie Mephedron, Methylon oder 4-Fluoramphetamin im Umfang von rund 5 Kilogramm sichergestellt. Diese Substanzen unterstehen seit dem 1. Dezember 2010 dem Betäubungsmittelgesetz.
Drogen aus dem Internet
Verkauf und Handel neuer synthetischer Drogen erfolgen laut der Zollverwaltung fast ausnahmslos via Internet.
Gammabutyrolacton wird normalerweise als Lösungsmittel angewendet. /


Anbieter in Deutschland, den Niederlanden, England, Osteuropa und Asien preisen die Substanzen an. Die Ware gelangt innert weniger Tage per Post oder im Handelswarenverkehr in die Schweiz.
Viele der Betäubungsmittel sind sogar noch legal: Durch kleine Variationen in dem chemischen Aufbau wird das Gesetz umgangen. So begannen die Drogenhersteller zum Beispiel damit, Amphetamine auf der Basis von Fluor herzustellen. Nachdem diese in diversen Ländern verboten wurden, boten die Händler auf ihren Homepages gleich Rekordmengen davon an - als «Ausverkauf» angepriesen - bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Gefährlich sind solche Drogen vorallem aufgrund der mangelnden bis nicht vorhandenen Forschungsergebnissen. Wird ein neues Betäubungsmittel synthetisiert, so wird es, ohne grosse Tests, direkt als «Forschungschemikalie» im Internet verkauft.