Derzeit herrsche keine ausserordentliche Lage, betonte Sommaruga vor den Medien in Bern. Die Instrumente seien für die Zukunft ins Leben gerufen worden. Die Auswirkungen der Entwicklungen in Nordafrika seien in der Schweiz nur schwach zu spüren, pro Woche gingen lediglich einige Dutzend Asylgesuche aus dieser Region ein.
Die Umsturzbewegungen in Nordafrika gaben jedoch den Ausschlag dazu, dass Sommaruga die Planung spezieller Notfallinstrumente in Angriff nahm: Die Ereignisse hätten gezeigt, wie rasch Fluchtbewegungen entstehen könnten, stellte sie fest.
Vorkehrungen für alle Fälle
Damit die Schweiz von solchen Entwicklungen nicht überrascht wird, will der Bundesrat organisatorische Vorkehrungen treffen. Ob sie damit rechnet, dass es im Zusammenhang mit Nordafrika noch zu einer ausserordentlichen Lage kommen könnte, liess die Justizministerin offen.
Die Behörden hätten sich auf einen möglichen Anstieg der Asylgesuche vorbereitet, sagte Sommaruga. Gearbeitet werde mit Szenarien zwischen 200 und 700 zusätzlichen Asylgesuchen pro Woche.
Frage der Unterbringung klären
Ab welcher Zahl die Notfallinstrumente greifen sollen, steht noch nicht fest: Dies soll im Notfallkonzept definiert werden.
Justizministerin Simonetta Sommaruga. /


Die Zahl sei allerdings nicht das einzige Kriterium, sagte Sommaruga. Berücksichtigt werden müsse beispielsweise auch die Herkunft der Personen.
Im Notfallkonzept soll unter anderem festgelegt werden, wo Flüchtlinge in einer ausserordentlichen Lage untergebracht würden. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat bis im November Zeit, das Konzept zu erstellen.
Sonderstab für besondere Lagen
Bereits beschlossen ist, dass der Bundesrat in einer ausserordentlichen Lage auf Antrag der Justizministerin den «Sonderstab Asyl» einsetzen kann. Dieser bereitet Entscheide für den Bundesrat vor, kontrolliert deren Umsetzung und stellt eine einheitliche Information sicher. Wer den Sonderstab leitet, entscheidet der Bundesrat, wenn er diesen einsetzt.
Fest steht, welche Bundes- und Kantonsbehörden vertreten wären. Es sind dies von Seiten des Bundes die Bundesämter für Migration und Polizei, der Nachrichtendienst, die Armeeführung, das Aussendepartement, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, das Grenzwachtkorps und die Finanzverwaltung. Die Kantone würden zwei Justiz- und Polizeidirektoren sowie zwei Sozialdirektoren delegieren.