Die Annahme der Initiative am 28. November 2010 sei «ein deutlicher Rückschritt aus Sicht der Menschenrechte» gewesen, schreibt Amnesty zu dem Bericht, der am Freitag veröffentlicht wurde. Eine Umsetzung derartiger Ausschaffungen, wie sie die Initiative vorsieht, sei «ein Verstoss gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz».
Die SVP als Urheberin der Ausschaffungsinitiative war von Amnesty bereits in ihrem Jahresbericht 2010 kritisiert worden. Die Menschenrechtsorganisation machte die Partei für das Aufflammen von Rassismus und Ausländerhass in der öffentlichen Diskussion rund um die «Anti-Minarett-Initiative» verantwortlich.
Lob und...
Im Jahresbericht 2011 zieht Amnesty im Kapitel über die Schweiz eine «gemischte Bilanz». Positiv vermerkt wird, dass der Bundesrat im letzten Jahr eine nationale Kommission zur Verhütung von Folter eingesetzt und ein Schweizer Kompetenzzentrum für Menschenrechte eingerichtet hat.
Weiter habe die Schweiz das internationale Abkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen unterzeichnet.
Ein Asylant in einem Durchgangsheim wartet auf seine Abschiebung nach Italien. /


Ferner seien im Januar und März drei ehemalige Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo aufgenommen worden.
...Kritik
Auf der anderen Seite kritisiert Amnesty neben der Ausschaffungsinitiative die Situation von Migranten und Asylsuchenden in der Schweiz. So verweist die Organisation in ihrem Bericht auf die Stellungnahmen von verschiedenen UNO-Gremien, die sich kritisch zur Menschenrechtslage geäussert haben.
Im Mai kritisierte der UNO-Ausschuss gegen Folter die exzessive Gewaltanwendung der Polizei bei einzelnen Vernehmungen, insbesondere bei Verhören ausländischer Staatsangehöriger. Der Ausschuss betonte die Notwendigkeit zur Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus für die Untersuchung derartiger Beschwerden in den einzelnen Kantonen.
Im November bemängelte der UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Unterbringung von Asylsuchenden in unterirdischen Zivilschutzanlagen für unbestimmte Zeit.
Häusliche Gewalt
Wie der Amnesty-Bericht weiter festhält, empfahlen die beiden UNO-Gremien der Schweiz im Mai und im November 2010, Massnahmen gegen die Straflosigkeit von häuslicher Gewalt zu ergreifen.
Unter anderem wurde empfohlen, häusliche Gewalt zu einem eigenen Straftatbestand zu machen und sicherzustellen, dass Betroffene Klage erheben können, ohne Angst vor Vergeltung haben zu müssen.
Beide Ausschüsse sprachen sich für eine Änderung der Ausländergesetzgebung in den Punkten aus, die dazu führen, dass Migrantinnen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, aus Angst um ihre Aufenthaltsgenehmigung in ihren Beziehungen bleiben.