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Erwin Beyeler muss um Wiederwahl zitternBern - Bundesanwalt Erwin Beyeler muss um seine Wiederwahl zittern. In der Gerichtskommission gab es nach einer ersten Anhörung einen Antrag, den Bundesanwalt nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Beyeler soll aber nochmals zu den Vorwürfen Stellung nehmen können.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 11. Mai 2011 / 17:59 h
Bis zu einer ausserordentlichen Sitzung der Kommission am 25. Mai soll Beyeler eine Stellungnahme abgeben können, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Es entspreche den Handlungsgrundsätzen der Gerichtskommission für ein faires Verfahren, Beyeler zu den vorgebrachten Vorwürfen anzuhören.
Beyeler werde nun der begründete Antrag aus der Kommission zugestellt, und er erhalte die Möglichkeit, sich dazu mündlich oder schriftlich gegenüber der Kommission zu äussern. Dieses Vorgehen sei von Anfang an so vorgesehen gewesen für den Fall, dass die Nichtwiederwahl beantragt würde, sagte Wehrli.
Im Anschluss an die Anhörung hatte Beyeler gegenüber der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens noch gesagt, die Befragung sei «intensiv» gewesen - er habe aber das Gefühl, es sei «gut gelaufen».
Wahl im Sommer vorgesehen Geplant ist, dass das Parlament in der Sommersession den Bundesanwalt und seine Stellvertreter für 2012-2015 wählen soll. Am Mittwoch hat die Kommission auch den Stellvertretenden Bundesanwalt Ruedi Montanari in Schwyz angehört. Die Stellvertretende Bundesanwältin, Maria-Antonella Bino, war erst im Februar gewählt worden und wurde deshalb nicht erneut angehört.Beyeler hat nochmals Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. /
Einen Gegenkandidaten für Beyeler gibt es nicht. Weil die Gerichtskommission beschlossen hat, die Wahl als Wiederwahl durchzuführen, würde die Stelle nur dann ausgeschrieben, wenn das Parlament Beyeler nicht wiederwählen sollte. Zuletzt waren die Bundesanwaltschaft und ihr Chef Beyeler Mitte April wegen der herben Niederlage im Holenweger-Prozess in die Kritik geraten. Unter anderem bezeichnete das Bundesstrafgericht den Einsatz des Informanten «Ramos» als rechtswidrig. Das Verfahren dazu begann indes bereits vor Beyelers Amtsantritt. Auch bei anderen Verfahren war die Behörde mit Kritik konfrontiert. Parlament erstmals zuständig Für die Wahl des Bundesanwalts und seiner Stellvertreter ist erstmals das Parlament zuständig. Es gab sich diese Kompetenz im Frühjahr 2010, als die Aufsicht der Strafverfolgungsbehörde des Bundes im Nachgang der Querelen um Roschacher und Blocher neu geregelt wurde. Beyeler ist seit August 2007 Bundesanwalt. Er folgte auf Valentin Roschacher, der auf Anfang 2007 nach turbulenten Monaten zurückgetreten war.
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