Heute dürfen Wohngebäude im ländlichen Gebiet ausserhalb Bauzonen nur für Wohnzwecke von nicht als Bauern tätigen Personen umgebaut, abgebrochen oder wieder aufgebaut werden, wenn sie bereits vor dem 1. Juli 1972 so genutzt worden waren. Waren die Gebäude vor diesem Stichtag von Bauern bewohnt gewesen, ist eine Umnutzung verboten.
Die Raumplanungskommission (UREK) des Nationalrates möchte nun im Raumplanungsgesetz die Vorschriften für den Umbau von Bauernhäusern lockern. Sie erarbeitete im Frühjahr eine Vorlage, mit der sie eine Initiative des Kantons St. Gallen umsetzen will, und schickte diese in eine Vernehmlassung. Deren Frist lief am Montag ab
Die Vorlage knüpft die Möglichkeit des Wiederaufbaus an die Bedingung, dass die äussere Erscheinung der Bauernhäuser nicht wesentlich geändert wird. Damit soll verhindert werden, dass der Charakter der landwirtschaftlich geprägten Landschaften schleichend verloren geht.
«Nicht zielführend»
Die SP unterstützt diese Vorgabe. Sie wünscht sich aber eine verbindlichere Formulierung, insbesondere was kulturhistorisch wertvolle und denkmalgeschützte Gebäude sowie Inventarobjekte angeht. Kulturhistorische Werte müssten abgesichert sein.
Grundsätzlich kritisiert die SP jedoch, mit dieser Vorlage werde nur ein Teilaspekt des Bauens ausserhalb der Bauzonen separat und unkoordiniert revidiert. Das erschwere die Arbeiten zu einer in der laufenden 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) geplanten Gesamtüberprüfung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen.
«Wir erachten dieses Vorgehen als nicht zielführend», schreibt die SP. Sie fordert die Behandlung der in dieser Vorlage aufgeworfenen Fragestellungen im Rahmen der RPG-Revision. Dies sei auch aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig.
«Stark zu bezweifeln»
Auch die Dachorganisation der Bauwirtschaft, bauenschweiz, verweist auf die 2.
Häuser, die nach 1972 noch von Bauern genutzt wurden, dürfen nicht umgebaut werden. /


Etappe der RPG-Revision, die schon relativ weit gediehen sei. «Ob unter diesen Umständen eine sehr punktuelle vorgezogene Teilrevision sachgerecht ist, ist stark zu bezweifeln», schreibt bauenschweiz.
Positiv an der Vorlage zu werten sei, dass der Vollzug einfacher würde. Von der Lockerung dürften denn auch zahlreiche Wohnbauten profitieren. Dies könnte allerdings die Zersiedelung fördern.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz lehnt die Vorlage ab: «Der Einbezug von zu Ferienzwecken genutzten Wohnbauten und ehemalig temporär bewohnten landwirtschaftlichen Gebäuden (Maiensässe, Rustici u.ä) bereitet uns grosse Sorgen.»
Damit würden Entwicklungen hin zu Abbruch und Neubau gefördert, die nicht nachhaltig seien und den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung fast zwangsläufig widersprächen.
Modernisierung nicht verhindern
Der Schweizerische Bauernverband hält fest, die Bestimmung, wonach beim Wiederaufbau das äussere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert werden darf, dürfe nicht dazu führen, dass alte und unattraktive, in das Landschaftsbild nicht eingepasste Bauten wieder gleich aufgebaut werden müssten.
Eine Modernisierung der Wohnsituation in Bezug auf Raumeinteilung oder Raumhöhe dürfe nicht verhindert werden. Beim Wiederaufbau müssten Fenster, Türen und Raumhöhe den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden können. Hier gehe die Vorlage zu wenig weit. Insgesamt ziele sie aber in die richtige Richtung.
Ästhetikgeneralklauseln
Die FDP unterstützt die Revision. Wenn nötig, seien unzweckmässige Abläufe im Bewilligungsprozess zu beseitigen. «Beispielsweise sind Ästhetikgeneralklauseln, nach denen die Gestaltung und Einordnung eines Bauvorhabens in die Umgebung zu prüfen sind, mit grosser Sorgfalt anzuwenden», schreibt die Partei.
Die SVP drückt es direkter aus: Sie wünscht sich bei der äusseren Erscheinung der Bauten weiterreichende Lockerungen der Regelungen. Die Vorlage sei ein Schritt in die richtige Richtung. Die heutige Praxis bereite Schwierigkeiten, die Vorlage bringe Rechtssicherheit. Und der personelle und finanzielle Aufwand werde vermindert.
Auch die CVP stellt sich hinter die Vorlage der nationalrätlichen UREK. Die Änderungen träten einer weitverbreiteten Sorge entgegen und bereiteten einer Ungleichbehandlung ein Ende. Dass dabei der Charakter der landwirtschaftlich geprägten Landschaften erhalten bleibe, entspreche ebenfalls einem Anliegen der CVP.