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Strengere Regeln für ZweitwohnungsbauBern - Die Kantone erhalten bei der Eindämmung des Zweitwohnungsbaus nicht mehr oder weniger freie Hand. Der Nationalrat ist am Mittwoch mit 121 zu 53 Stimmen der Einigungskonferenz gefolgt. Nicht nur muss das Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen ausgewogen sein, es sind auch Massnahmen dazu zu ergreifen.ht / Quelle: sda / Mittwoch, 15. Dezember 2010 / 21:15 h
Zu diesen Massnahmen gehört die Einschränkung des Zweitwohnungsbaus, die Förderung von Hotellerie und kostengünstigen Erstwohnungen sowie die bessere Auslastung von Zweitwohnungen.
Im Gegenzug entfiel im Kompromiss der vom Nationalrat eingebrachte Einbezug von Bauten ausserhalb der Bauzone. Namens der SVP-Fraktion wollte Toni Brunner (SG) den Vorschlag der Einigungskonferenz wegen dieser Streichung versenken.
Er machte geltend, der Nationalrat habe dreimal auf dem Artikel beharrt. Das Anliegen sei unbestritten. In der Landwirtschaftszone gebe es alte Gebäude, die saniert oder abgerissen werden müssten.
Bundespräsidentin und Umweltministerin Doris Leuthard versicherte ihm, das Problem sei erkannt und werde in der nächsten Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen.
Renoviertes Rustico im Maggiatal. /
Diese soll dereinst den Gegenvorschlag zur Landschaftsschutz-Initiative bilden. Leuthard erklärte, die Lösung für Bauernhäuser und ähnliches dürfe nicht übers Knie gebrochen werden. Angesichts der sehr unterschiedlichen regionalen Siedlungsstrukturen müsse eine seriöse Vernehmlassung durchgeführt werden. Gegenvorschlag zu Initiative Die am Mittwoch im Nationalrat verabschiedete Revision des Raumplanungsgesetzes bildet den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen». Darüber hinaus sind in ihr die flankierenden Massnahmen zur Abschaffung der Lex Koller enthalten. Die Lex Koller regelte den Verkauf von Grundstücken an Personen im Ausland. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag.
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