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Keine Lösung zur AusschaffungsinitiativeBern - Die Umsetzung der völkerrechtswidrigen Ausschaffungsinitiative bleibt umstritten. Die von Justizministerin Simonetta Sommaruga mit der Ausformulierung von Umsetzungsvorschlägen betraute Arbeitsgruppe konnte sich nicht auf eine gemeinsame Position einigen.bert / Quelle: sda / Dienstag, 28. Juni 2011 / 11:07 h
Bundesrat und Parlament waren sich im Vorfeld der Abstimmung vom 28. November 2010 einig: Die Volksinitiative der SVP verstösst gegen Völker- und Verfassungsrecht. Nichtsdestotrotz hiessen 52,9 Prozent der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone die Initiative gut.
Justizministerin Simonetta Sommaruga setzte darauf eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Rechtsprofessor Heinrich Koller ein, die zusammen mit den Initianten Vorschläge zur gesetzlichen Umsetzung der Initiative vorlegen sollte.
SVP hält an Maximalforderungen fest Dabei gelang es nicht, einen Konsens zu erzielen. Für die SVP soll die Landesverweisung und das Einreiseverbot zwingende Folge der Verurteilung und damit Teil des Urteils werden. Das Strafmass soll keine Rolle spielen. Der Umstand, dass jemand verurteilt wird - auch für ein Bagatelldelikt -, soll zwingend zur Ausweisung führen. Einzige Ausnahme wäre das Non-Refoulement-Gebot, wonach nur ausgewiesen werden darf, wer in der Heimat nicht an Leib und Leben bedroht ist. Für die Mehrheit der Arbeitsgruppe lässt der Automatismus keinen Spielraum für die Einzelfallbeurteilung und würde zur Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof führen. In letzter Konsequenz würde laut Heinrich Koller auch eine Aufkündigung des Freizügigkeitsabkommens und damit aller bilateralen Verträge drohen. Die Arbeitsgruppe unterbreitet dem Bundesrat deshalb neben der SVP-Variante drei Alternativen.Die Ausschaffungsinitiative ist in ihrer ursprünglichen Form rechtswidrig. /
Gemäss diesen soll eine Landesverweisung nur dann zwingend erfolgen, wenn gegen den betroffenen Ausländer eine Strafe von mindestens 6 Monaten Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verhängt wurde. Die sechs Monate würden gar aufgeweicht, sagte Koller. So würde auch des Landes verwiesen, wer innert zehn Jahren für mehrere Delikte zu einer Strafe von gesamthaft 6 Monaten verurteilt wurde. Wiedereingeführt würde die fakultative Landesverweisung für Delikte, die nicht im Katalog erwähnt werden. Breiterer Deliktkatalog als Initianten Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Deliktskataloge enthalten laut Koller alle in der Initiative erwähnten Delikte. Im Visier sind vor allem Sexual- und Gewaltdelikte. Mit einer allgemeinen Klausel will die Arbeitsgruppe aber über die Initiative hinausgehen. So sollen zahlreiche weitere Delikte des Straf- und Nebenstrafrechts erfasst werden, deren Schwere mit Raub und Vergewaltigung vergleichbar ist. Auch bei Sozialmissbrauch soll Landesverweisung angeordnet werden müssen. Mit diesen Vorschlägen macht die Arbeitsgruppe laut Koller einen wesentlichen Schritt auf die Initianten zu. Gegenüber dem vom Stimmvolk abgelehnten Gegenvorschlag des Parlaments wurde das Mindeststrafmass von einem Jahr auf sechs Monate gesenkt. All dies reicht der SVP jedoch nicht. Laut SVP-Vertreter Gregor Rutz sind die Vorschläge der Mehrheit unbefriedigend und zu nahe am Gegenentwurf.
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