Der Befund der juristischen Dienste der EU sei eindeutig, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag vor den Medien: «Es kann keinen Automatismus geben.»
Denn die Personenfreizügigkeit in der EU sieht vor, dass jeder Fall einer Ausweisung einzel geprüft werden muss. Je nach Umsetzung könnte die Initiative aber genau mit diesem Punkt des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU im Widerspruch stehen.
Im bilateralen Gespräch habe Malmström Interesse an der Umsetzung gezeigt, sagte Sommaruga vor Schweizer Medienschaffenden in Brüssel. «Ich habe auch Besorgnis gespürt», erklärte die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) weiter.
Wie Malmström war auch EU-Justizkommissarin Viviane Reding bereits am Sonntagabend von Schweizer Seite über die Abstimmung ins Bild gesetzt worden.
Beantwortete Fragen: Simonetta Sommaruga. /


Die Kontakte mit den Kommissarinnen, wie auch mit den Ministern, seien wichtig, sagte Sommaruga. Sie werde sie auch künftig pflegen.
Verträge und Volkswille achten
Dazu hat sie jeweils beim Gemischten Schengenausschuss die Möglichkeit, da dieser fast jeden Monat am Rande des EU-Innenministerrats stattfindet. Im Rahmen der Sitzung ergriff sie nun auch am Donnerstag die Gelegenheit, um über das Abstimmungsresultat vom Sonntag zu informieren.
Sommaruga erklärte dabei, dass der Entscheid auf Unsicherheiten und Ängste gegenüber der ausländischen Bevölkerung hindeute, die ernst genommen werden müssten. Bei der «möglichst raschen» Umsetzung verwies sie auf die geplante Arbeitsgruppe, die noch vor Weihnachten eingesetzt werden soll.
Sie versicherte den Ministerinnen und Ministern, dass die Schweiz einen Konflikt zwischen der Verfassung und den internationalen Verpflichtungen des Landes verhindern wolle. «Wir werden unser bestes tun, dass das Parlament eine Gesetzgebung verabschieden wird, die sowohl den Volkswillen als auch unsere internationalen Verpflichtungen beachtet.»